Ortschaftsrat Silstedt - 17.04.2019
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 031/2019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt: 1. Die Landesregierung und der Landtag von Sachsen-Anhalt werden aufgefordert dem Beispiel der Bundesländer Bayern und Thüringen zu folgen und die Straßenausbaubeiträge (Beiträge für Verkehrsanlagen) nach §§ 6 und 6a des KAG-LSA mit folgenden Maßgaben abzuschaffen. Die den Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle unterfallen dem Konnexitätsgrundsatz der Landesverfassung und sind deshalb vom Land zu erstatten. Die Ausfälle sollen pauschal erstattet werden. Bei der Verteilung darf die Steuerkraft der Gemeinde nicht entscheidend sein. Vielmehr muss sie die Belastung der Gemeinde mit der Länge der innerörtlichen Gemeindestraßen angemessen berücksichtigen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Beschluss die Landesregierung, den Landtag sowie den Städte und Gemeindebund Sachsen-Anhalt zu informieren.
28.03.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 13 - zur Kenntnis genommen
Verweisung angenommen. 08.04.2019 - Bau- und Umweltausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen
09.04.2019 - Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
17.04.2019 - Ortschaftsrat Reddeber Ö 6 - 17.04.2019 - Ortschaftsrat Silstedt Ö 5 - 06.05.2019 - Ortschaftsrat Schierke Ö 6 - Beschluss Nr.: 031/2019
07.05.2019 - Ortschaftsrat Benzingerode Ö 5 - 09.05.2019 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
16.05.2019 - Stadtrat Wernigerode Ö 12 - ungeändert beschlossen Beschluss Der Stadtrat der Stadt Wernigerode beschließt: 1. Die Landesregierung und der Landtag von Sachsen-Anhalt werden aufgefordert dem Beispiel der Bundesländer Bayern und Thüringen zu folgen und die Straßenausbaubeiträge (Beiträge für Verkehrsanlagen) nach §§ 6 und 6a des KAG-LSA mit folgenden Maßgaben abzuschaffen. Die den Gemeinden entstehenden Einnahmeausfälle unterfallen dem Konnexitätsgrundsatz der Landesverfassung und sind deshalb vom Land zu erstatten. Die Ausfälle sollen pauschal erstattet werden. Bei der Verteilung darf die Steuerkraft der Gemeinde nicht entscheidend sein. Vielmehr muss sie die Belastung der Gemeinde mit der Länge der innerörtlichen Gemeindestraßen angemessen berücksichtigen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Beschluss die Landesregierung, den Landtag sowie den Städte und Gemeindebund Sachsen-Anhalt zu informieren.
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Ö 6 | 037/2019 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 8 | Genehmigung Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 9 | Informationen und Anfragen |