Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 13.09.2012
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||
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Ö 6 | 054/2012 | |||||||||||||||||
VORLAGE Der Stadtrat beschließt, von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet nach § 154 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. Als Verstärkung des Anreizes für eine freiwillige Basis und zur Beschleunigung des Gesamtverfahrens wird den Grundstückseigentümern ein zeitlich gestaffelter Verfahrensabschlag wie folgt gewährt:
Ablösung bis 31.03.2013 = 8 % Ablösung bis 31.03.2014 = 5 % Ablösung bis 31.03.2015 = 3 %.
10.09.2012 - Bau- und Umweltausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss
13.09.2012 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen
27.09.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 054/2012 Beschluss Der Stadtrat beschließt, von der Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet nach § 154 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. Als Verstärkung des Anreizes für eine freiwillige Basis und zur Beschleunigung des Gesamtverfahrens wird den Grundstückseigentümern ein zeitlich gestaffelter Verfahrensabschlag wie folgt gewährt:
Ablösung bis 31.03.2013 = 8 % Ablösung bis 31.03.2014 = 5 % Ablösung bis 31.03.2015 = 3 %.
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Ö 7 | 058/2012 | |||||||||||||||||
Ö 8 | 063/2012 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 066/2012 | |||||||||||||||||
Ö 10 | ||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift - nichtöffentlicher Teil - |
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N 12 | Informationen und Anfragen |