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Frau Trute erläuterte die Beschlussvorlage. Demnach gelten als Erholungsgrundstücke bebaute Grundstücke mit einem bewohnbaren Bungalow. Rechenbeispiele wurden der Beschlussvorlage beigefügt. Frau Prof. Burkhardt-Holicki sprach sich für eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung aufgrund der guten Finanzlage 2012 der Stadt aus.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

1

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

abgelehnt

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