Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss - 19.01.2012
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||
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Ö 1 | ||||||||
Ö 2 | ||||||||
Ö 3 | ||||||||
Ö 4 | ||||||||
Ö 5 | 093/2011 | |||||||
Ö 6 | 003/2012 | |||||||
Ö 7 | 004/2012 | |||||||
VORLAGE Gemäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2010 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
19.01.2012 - Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen
(ohne Frau Hopstock und Herrn Wurzel) 16.02.2012 - Stadtrat Wernigerode Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: 004/2012 Beschluss Gemäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2010 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2010. Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimmen
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Ö 8 | ||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - |
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N 10 | Informationen und Anfragen |