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Konzepte und Fördergebiete

Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Hasserode

Die Stadt Wernigerode sieht einen zukünftigen Investitionsschwerpunkt in Hasserode. Daher hat sich die Stadtverwaltung Wernigerode zum Ziel gesetzt, sich mit dem Stadtteil Hasserode zur Aufnahme in die neustrukturierten Programme zur Städtebauförderung zu bewerben. Ein wichtiger Bestandteil zur Antragstellung ist die Vorlage eines integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes. Zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gemeinsam gestalten“ erfolgte am 30.11.2020 die Antragsstellung.

Der integrierte Ansatz der Konzepterstellung sieht eine Beteiligung seitens der Öffentlichkeit, der Politik, der Verwaltung und weiteren Akteure bzw. Behörden vor. Ein erster Austausch mit Akteuren (u.a. den Stadtwerken Wernigerode, der Hochschule Harz, den Harzer Verkehrsbetrieben) fand im Rahmen einer Videokonferenz statt.

Außerdem wurde allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wernigerode, den politischen Vertreterinnen und Vertretern und weiteren Institutionen, Verbänden sowie Vereinen die Gelegenheit geboten sich im Aufstellungsprozess zu äußern. Sowohl Hinweise und Anregungen, als auch Bedenken wurden dankbar entgegengenommen.
Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat das vorliegende Konzept am 03.06.2021 beschlossen.

  • Integriertes Stadtteilkonzept Hasserode / März 2021


Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Altstadt-Wernigerode 2011

In den vergangenen 20 Jahren konnte ein überwiegender Teil der Wernigeröder Altstadt erfolgreich saniert werden. Die Altstadt ist ein wichtiger touristischer Magnet in Sachsen-Anhalt, ein bedeutendes attraktives Zentrum für die Region und Stadt, aber auch zum Wohnen und Arbeiten. Dennoch ist der Sanierungsprozess nicht abgeschlossen. Übrig geblieben sind die "großen Brocken", wie die Nachnutzung des Ochsenteichgeländes, die Reaktivierung der Heidemühle und die Sanierung von Wohngebäuden in besonderen Problemlagen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Aufnahme der Altstadt in das Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" hat sich die Stadt Wernigerode zu einer Standortbestimmung und Hinterfragung der bisherigen Ziele und Strategien entschlossen, deren Ergebnisse in dem vorliegenden Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept "Altstadt Wernigerode" zusammengefasst sind.

  • Integriertes Stadtentwicklungskonzept Altstadt-Wernigerode

Stadtentwicklungskonzept 2001, 2004

Der demografische Wandel, ein nach wie vor zu hoher Flächenverbrauch, anhaltende finanzielle Probleme der öffentlichen Hand und ein wachsender interkommunaler Wettbewerb um Investoren und Einwohner, sind seit vielen Jahren die Herausforderungen der Stadtentwicklungsplanung. Aus diesem Grund ist im Rahmen der Städtebauförderung das Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost ins Leben gerufen worden, welches das Ziel hat, ostdeutsche Innenstädte zu stärken, indem Wohnungsüberhänge reduziert und die von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städte aufgewertet werden.

In dem 2002 durchgeführten bundesweiten Wettbewerb "Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen" waren die Kommunen aufgefordert, Integrierte Stadtentwicklungskonzepte für ihre Städte zu erarbeiten. Diese sollen die Grundlage für den weiteren Stadtumbauprozesses bilden. Die Stadt Wernigerode hatte bereits im Jahr 2001 ein externes Büro mit der Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzeptes nach dem Leitfaden des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt beauftragt (SEK 2001).

Ein Stadtentwicklungskonzept stellt Leitbilder für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Soziale Infrastruktur und Verkehr dar und bietet somit für die längerfristige Entwicklung einer Stadt die Möglichkeit, absehbaren negativen Trends entgegenzusteuern und gleichzeitig Potenziale nachhaltig zu fördern. Solch ein Konzept agiert fachübergreifend und bietet als informelles Planungsinstrumentarium die Möglichkeit, auch außerhalb des Baugesetzbuches aktiv zu werden.

2004 wurde das Stadtentwicklungskonzept von 2001 in einigen wesentlichen Punkten aktualisiert. Die Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK 2004) befasst sich mit allen inhaltlichen Problemstellungen der Fassung von 2001, die in den vergangenen drei Jahren einer Veränderung unterlagen. Es soll als Leitlinie und Handlungsgrundlage für Entscheidungen in Politik und Verwaltung bis zum Jahr 2010 dienen.

Zur Information stehen das SEK 2001 sowie das SEK 2004 (Fortschreibung) im PDF-Format zum Download zur Verfügung.

  • SEK 2001_Stadtentwicklungskonzept Wernigerode 2001

  • SEK 2004_Stadtentwicklungskonzept Wernigerode Fortschreibung 2004

Verkehrskonzept Innenstadt Wernigerode 2014

Mit der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde ein externes Fachbürobeauftragt, welches bundesweite Erfahrungen auf den verschiedensten Feldern der Verkehrsplanung vorweisen kann.

Im Herbst 2012 begannen die Arbeiten zum Verkehrskonzept Innenstadt mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung im Arbeitskreis Mobilität und Verkehr. 
Anschließend folgten eine umfangreiche Analysephase und darauf aufbauend die Erarbeitung von Handlungszielen und Maßnahmevorschlägen.  In jeder Phase erfolgte eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Diskussion im Rahmen des Arbeitskreises Mobilität und Verkehr. Über den Ende Juni 2014 vorliegenden Arbeitsstand des Verkehrskonzeptes für die Innenstadt Wernigerode wurde öffentlich informiert und in der Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept Innenstadt“ bestehend aus Vertretern der Stadtratsfraktionen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung weiter gearbeitet.

Am 28.04.2016 sind das Verkehrskonzept Innenstadt als Leitfaden und die ergänzenden Protokolle der Arbeitsgruppe „Verkehrskonzept Innenstadt“ zur verkehrlichen Innenstadtentwicklung beschlossen worden.
Zu beachten ist hierbei, dass in dem vorliegenden Konzept zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen werden, die geeignet sind, einzelne Probleme lösen bzw. entschärfen zu können, die jedoch in der Regel durch separate Beschlüsse zur Umsetzung zu bestätigen sind.

Das Verkehrskonzept Innenstadt soll lediglich die Richtung für das zukünftige Handeln vorgeben, nicht aber bereits die Umsetzung aller darin vorgeschlagenen Maßnahmen.

  • Verkehrskonzept Innenstadt Wernigerode

  • Anhang Protokolle

Integriertes Handlungskonzept Wohngebiet Stadtfeld Wernigerode 2011

Das Wohngebiet Stadtfeld ist die größte Plattenbausiedlung in Wernigerode und bietet eine gute Ausstattung an Kindertagesstätten und Schulen sowie einen großen Anteil an noch teil- bzw. unsaniertem Wohnungsbestand und damit an preiswertem Wohnraum.

Demzufolge leben hier besonders viele Mieterinnen und Mieter, die auf finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Aufgrund der Entwicklungen der Sozialstruktur sind in diesem Quartier besondere Anstrengungen notwendig, um ein Abgleiten in einen sozialen Brennpunkt und eine Stigmatisierung des Wohngebiets und der Bewohner zu vermeiden.

Angesichts der vorhandenen Missstände sind ganzheitliche umfassende Lösungsansätze zur Einleitung einer positiven Entwicklung des Stadtteils Stadtfeld zu finden.

Seit Januar 2011 wurde intensiv und mit Unterstützung des StadtBüros Hunger aus Berlin am Handlungskonzept für das Wohngebiet Stadtfeld gearbeitet.

Ein Stadtrundgang, eine Einwohnerbefragung, Lenkungs- und Abstimmungsrunden und viele Einzelgespräche begleiteten die Planung.

Im Sommer 2011 wurde das Quartiersmanagement in der Ernst-Pörner-Straße 6 für das Wohngebiet eingerichtet.

  • Integriertes Handlungskonzept Wohngebiet Stadtfeld

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Wernigerode 2018

Vor dem Hintergrund der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Wernigerode als Mittelzentrum sowie voranschreitenden Entwicklungstendenzen, wie etwa einem veränderten Konsumverhalten oder dem zunehmenden Online-Handel, unterliegt die Einzelhandelsentwicklung stetig neuen Herausforderungen.

Zur Gewährleistung und Sicherung einer adäquaten Versorgungsfunktion sowohl für die städtische Bevölkerung, als auch für das dazu gehörige Umlandgebiet, sind eine regelmäßige Anpassung des Einzelhandelsgutachtens sowie die Formulierung aktueller Leitlinien erforderlich.

Daher beauftragte die Stadt Wernigerode die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) in Dresden im August 2016 mit der Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2008 / 2010.

Der Stadtrat der Stadt Wernigerode hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.08.2018 das untenstehende Einzelhandels- und Zentrenkonzept als konzeptionelle Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung in Wernigerode beschlossen und die Stadtverwaltung beauftragt, das Einzelhandelsgutachten im Rahmen der städtebaulichen Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Das aktualisierte Konzepte setzt sich sowohl aus primär- als auch sekundärstatistischen Daten zusammen, sodass eine Gegenüberstellung der Angebots- und Nachfragesituation erfolgte. Somit konnten anhand einer umfassenden Bestandserhebung des Einzelhandels sowie einer Haushaltsbefragung über das gesamte Marktgebiet hinweg, aktualisierte Angaben wie etwa über die Verkaufsflächenanteile, Kaufkraft bzw. Kaufkraftprognosen erhoben und ausgewertet werden.

Grundlegende Inhalte des aktualisierten Konzeptes sind zum einen die räumliche und funktionale Abgrenzung der schutzwürdigen Nahversorgungszentren (NVZ):

  • NVZ „Burgbreite“
  • NVZ „Stadtfeld“
  • NVZ „Harzblick“
  • NVZ „Ortsteilzentrum Schierke“.

Eine besondere Bedeutung ist der Einstufung des NVZ „Hauptzentrum Stadtzentrum Wernigerode“ als „schutzwürdigen Bereich“ bzw. „Investitionsvorranggenbiet“ zuzuordnen. Weiterhin wurde das NVZ „Ortsteilzentrum Schierke“ erstmalig in die Einstufung als schutzwürdiges Nahversorgungszentrum aufgenommen. Diese Festlegung resultiert aus der Zielsetzung das touristische Potential des Ortsteils sowie die Aufenthaltsqualität des Ortsteilzentrums weiter auszubauen.

Ferner erfolgte die Festlegung von derzeitig fünf Nahversorgungsstandorten im Stadtgebiet sowie dreier Sonderstandorte. Diesen sind eine besondere Nahversorgungsrelevanz für die umliegenden Wohnquartiere bzw. eine überörtliche Versorgungsbedeutung zuzuordnen.

Ziel ist es die Funktionsfähigkeit dieser Bereiche nicht nur zu sichern und zu stärken, sondern gleichzeitig vor benachteiligenden Ansiedlungen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche zu schützen.

Weiterer Bestandteil des Konzeptes ist die Lenkung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auf die definierten Sonderstandorte. Für Bestandsobjekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sind bei Modernisierungen / Erweiterungen ggf. Einzelfallprüfungen vorzunehmen.

Zudem wurde die Sortimentsliste nach Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversorgungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente beschlossen.

Bei neuen großflächigen Einzelhandelsansiedlungen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten, sind zentrenrelevante Randsortimente bis zu 50 m² je Randsortiment, in der Summe bis zu 10 % der gesamten Verkaufsfläche zulässig.

Als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sine des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept die entscheidende Basis für die konsequente Anwendung von baurechtlichen Steuerungsinstrumenten.

Nähere Inhalte zur aktuellen Fassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Wernigerode sind der nachfolgenden Datei zu entnehmen.

  • Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018

Hochwasserschutzkonzept Wernigerode und Schwachstellenanalyse Schierke 2018

Die vor allem in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Starkregen- und Hochwasserereignisse in der Stadt Wernigerode gaben den Anlass zur Erstellung des vorliegenden Hochwasserschutzkonzeptes. Die Überflutungen in den bebauten Bereichen wurden dabei vorrangig durch die Gewässer 2. Ordnung verursacht, welche im Rahmen dieses Konzeptes in den Fokus treten. Ziel war es u. a. ein Konzept zu erarbeiten, dass es ermöglicht, den Hochwasserschutz mit dem durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) erarbeiteten Maßnahmeplan für die Holtemme und Zillierbach und damit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ganzheitlich zu betrachten. Auch für die Ortschaft Schierke liegt mit dieser Unterlage eine Maßnahmekonzeption zum Hochwasserschutz an den Gewässern 2. Ordnung vor.

 

Auf der Grundlage der ermittelten Problemstellen und Überflutungsflächen wurde ein Maßnahmepaket entwickelt, dessen Wirksamkeit mithilfe von hydraulischen Simulierungen genauer untersucht wurde. Insgesamt führen die gewählten Maßnahmen zu einer starken bzw. an einigen Gewässern vollständigen Reduzierung der Überschwemmungen im bebauten Bereich. Mithilfe einer Schadenspotenzialanalyse sowie anschließender Kostenermittlung konnte ein insgesamt positives Kosten-Nutzen-Verhältnis festgestellt werden.

 

Das Hochwasserschutzkonzept soll als ganzheitliche Betrachtung eine Basis für die anschließende sukzessive Maßnahmenumsetzung schaffen sowie eine Unterstützung bei der Entscheidungsfindung z. B. im Rahmen von Priorisierungen darstellen.

 

Da das Konzept neben der Maßnahmenplanung auch eine umfangreiche Analyse des Einzugsgebietes und der vorhandenen Schwachstellen bietet, kann es zudem als Informationsgrundlage für alle am Hochwasserschutz Beteiligten herangezogen werden. Dazu zählen neben der Stadt Wernigerode z. B. der Unterhaltungsverband, die Untere Wasserbehörde und auch Mitarbeiter der Gefahrenabwehr.

 

Die Erstellung des Konzeptes in 2017/2018 wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

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  • 417151_Erläuterungsbericht

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  • Anlage 1_LHW-hydr-Angaben-Gew1

  • Anlage 2_LHW_Beratung_27_06_2018

  • Anlage 3_LHW_2018-07-12_Abflusswerte-Gew2

  • Anlage 4_Übersicht Abflusswerte

  • Anlage 5_Dokumentation Leistungsfähigkeit Durchlässe

  • Anlage 6_Schwachstellenanalyse_Wernigerode

  • Anlage 7_Schwachstellenanalyse_Schierke

  • Anlage 8_Übersicht Gewässergebiete mit Maßnahmen

  • Anlage 10_1_Schadensbeziehungen

  • Anlage 10_2_Schadenspotentialberechnungen

  • Anlage 10_3_Schadenspotentialberechnungen

  • Anlage 11_Kostenschätzung

  • RRB_70B

  • RRB_71B

  • RRB_72B

  • RRB_78B

  • RRB_80B

  • RRB_81B

  • RRB_94B

  • RRB_101B

  • RRB_104B

  • RRB_113B

  • RRB_114B

  • RRB_116B

Grünflächenstrategie der Stadt Wernigerode 2017


  • Grünflächenstrategie der Stadt Wernigerode

Ortsentwicklungskonzept Schierke 2010

Mit der Unterzeichnung des Gebietsänderungsvertrages am 13. Januar 2009 zur Eingemeindung Schierkes nach Wernigerode mit Wirkung vom 01.07.2009 war die Grundlage für die planerische Zuständigkeit und die Verantwortung für die Entwicklung des neuen Ortsteiles Schierke durch die Stadt gegeben.

Umgehend aufgenommene Gespräche mit den Landesministerien für Wirtschaft sowie Verkehr/Landesentwicklung machten deutlich, dass als Grundlage für eine Förderung aus den verschiedenen Programmen ein integriertes Ortsentwicklungskonzept zu erstellen ist, das sowohl eine umfassende Analyse und Situationserfassung als auch vor allem plausible, begründete und abgestimmte, nachhaltige Entwicklungsziele in ihrer Komplexität aufzeichnet.

Nach entsprechender Vorbereitung, Antragstellung und Bewilligung von Fördermitteln als öffentliche Finanzierungshilfen der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) konnte die Planungsleistung an das Architektur- und Planungsbüro Prof. Dr. Wolf R. Eisentraut, Architekt BDA in Berlin beauftragt werden.

Mehrere Beratungen im Rahmen einer Lenkungsrunde sowie fachthematische Besprechungen mit Vertretern von Behörden und Einrichtungen haben zu dem vorliegenden Gesamtkonzept geführt. Weiterhin wurden zahlreiche Gespräche mit Investoren, Eigentümern, Fachverbänden, Hotelbetreibern und örtlichen Akteuren geführt. Erste Ergebnisse wurden am 26.11.2009 in einer öffentlichen Veranstaltung in Schierke vorgestellt.

Das weiter vervollständigte Konzept wurde dann am 23.02.2010 im Ortschaftsrat Schierke und am 09.03.2010 im Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss des Stadtrates öffentlich vom Planverfasser vorgestellt und diskutiert. Nunmehr liegt die beschlussreife Endfassung des Konzeptes vor. Erstmalig wurde für Schierke ein umfassendes alle Entwicklungsbereiche integrierendes Gesamtkonzept zusammengefasst und ein anspruchsvolles, konsequentes, der Spezifik des Ortes entsprechendes, und zukunftsweisendes Maßnahmepaket aufgezeigt.

Es ist somit sowohl die Grundlage für eine zuverlässige Aussage gegenüber Investoren und Projektentwicklern als auch für die Beantragung von Fördermitteln gegeben.

Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 06.05.2010 wird die Selbstbindung der Stadt an das Ortsentwicklungskonzept dokumentiert und der Wille bekundet, die Inhalte des Dokumentes als abgestimmten Handlungsrahmen zu beachten und entsprechend der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Stadt zielgerichtet umzusetzen.

Integriertes Ortsentwicklungskonzept Schierke am Brocken – 1. Fortschreibung 2012