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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (auch F-Plan oder FNP genannt) stellt für das gesamte Gebiet der Gemeinde eine wichtige Planungsgrundlage dar. Als vorbereitender Bauleitplan ist aus dem Flächennutzungsplan nur bedingt unmittelbares Baurecht ableitbar. Vielmehr bildet er die Grundlage für die Entwicklung von verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan, auch B-Plan genannt). Durch das Entwicklungsgebot müssen Bebauungspläne, bis auf bestimmte Ausnahmen, aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Dadurch haben die Darstellungen des Flächennutzungsplans indirekte Rechtswirkung für die Bürger.

 

Inhalte des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einer Begründung mit Umweltbericht. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans basieren auf umfangreichen Analysen und Prognosen. Sie beziehen sich dabei auf andere Fachplanungen sowie auf die Landes- und Regionalplanung. Auch die Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes werden im Flächennutzungsplan berücksichtigt.

Der Flächennutzungsplan soll unter anderem folgende Darstellungen und Aussagen enthalten:

    • die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der Art ihrer Nutzung (Bauflächen), wie Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen
    • Bauliche Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, wie Schulen, Kirchen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen, Flächen für Sport- und Spielanlagen
    • Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge
    • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
    • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Friedhöfe, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze
    • Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinflüsse im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
    • Wasserflächen, für die Wasserwirtschaft vorgesehene Flächen, sowie Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind
    • Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen
    • Flächen für die Landwirtschaft und Wald
    • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
    • Flächen deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
    • Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden

 

Flächennutzungsplan Wernigerode

Die Stadt Wernigerode hat seit 2009 einen neuen rechtskräftigen Flächennutzungsplan, damit löst er den vorherigen Plan aus dem Jahr 1995 ab. 2013 erlangte die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Schierke Rechtskraft und passt ihn damit an das Ortsentwicklungskonzept Schierke an.

 

Das Amt für Stadt- und Verkehrsplanung bietet Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erläuterung des Flächennutzungsplans.