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Kindertagesstätte Harzblick

Träger: Stadt Wernigerode

Heidebreite 2
38855 Wernigerode

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Videos aus der Kita Harzblick:

Experimentieren mit natürlichen Materialien
Auf zur Löwenjagd!

Presseartikel:
Piraten erobern den Harzblick (August 2021)
Kindertag in der Kita Harzblick (Juni 2022)
Frühlings-Pflanzaktion in der Kita Harzblick (März 2023)
Kita Harzblick feiert tolles Unterwasser-Sommerfest (August 2023)
Eine tolle Weihnachtsüberraschung! (Dezember 2023)
Frisches Grün in der Kita Harzblick (April 2024)
Sommerfest in der Kita Harzblick (August 2024)
World Cleanup Day 2024 (Oktober 2024)



Profil / Konzept der Einrichtung:

Wir sind ein Bildungs- und Kommunikationszentrum, im dem sich Familien aller Kulturen wohlfühlen. Die Kita trägt das Zertifikat Kinder-Eltern-Zentrum.
--> Konzeption der Kindertagesstätte Harzblick

Aufnahmekapazität:

  • 60 Kinder 0 bis 3 Jahre
  • 85 Kinder 3 bis 6 Jahre

Aufnahmealter:

  • ab 8 Wochen (bei Bedarf und Vorlage ärztlicher Unbedenklichkeit auch vorher)

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag 6:00 - 18:00 Uhr
  • 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
    --> Aktuelle Schließzeiten

Anfahrtshinweise

Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle Stadtlinien Nr. 1 und 4 in der Nähe der Einrichtung

Parkplätze:
Parkplätze vorhanden, nicht kostenpflichtig

Angebote der Einrichtung

  • die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
  • nachmittags gibt es verschiedene Angebote, sie richten sich aktuell nach Interessen und Wünschen von Kindern und deren Familien
  • mittwochs 14-tägig Mutter/Vater-Kind-Gruppe zum Schnuppern und Kennenlernen

Anmeldung und Aufnahme in der Kita

Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 531
Fax: +49 3943 654 7531 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Was muss ich mitbringen?


Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?

Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?


lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode

Rechtsgrundlagen:

  • Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
  • Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
  • Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
  • Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.

Was sollte ich noch wissen?

  • Für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen.
  • Bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita ist bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) zu berücksichtigen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.


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