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Hort an der "Liv-Ullmann"-Schule Wernigerode

Träger: Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH
Hortleitung: Bettina Weinberg

Walther-Rathenau-Straße 35
38855 Wernigerode

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Profil / Konzept der Einrichtung:

  • enge und professionelle Kooperation mit der Liv-Ullmann-Schule
  • Hort als qualitative Ergänzung zur Schule
  • sie lernen Unbekanntes auszuprobieren
  • Freude an freiem Spiel und Bewegung in der Natur
  • Erwerb von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

Aufnahmekapazität:

  • 38 Kinder

Aufnahmealter:

  • ab Schulalter
  • bis zum 14. Lebensjahr

Öffnungszeiten

  • Frühhort         06:00 - 08:00 Uhr
  • Schulzeit        12:00 - 17:00 Uhr
  • Ferienzeit       06:00 - 17:00 Uhr

Angebote der Einrichtung

  • jedes Kind ist einzigartig und bedarf unserer Zuwendung
  • individuelle Hausaufgabenbetreuung in kleinen Gruppen
  • abwechslungsreiche, individuelle Ferienbetreuung
  • jahreszeitliche Angebote
  • Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Hortfeste zu den Sommerferien und an Weihnachten

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)

Bescheide des Landkreises Harz erfolgen auf Rechtsgrundlage der Gewährung teilstationärer Hilfen nach §§ 53, 54 Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII.

Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Senden Sie hierzu bitte Ihr ausgefülltes Antragsformular an:

Landkreis Harz
Amt für Betreuung und ergänzende Jugend-/Sozialleistungen

Elterngeld/Kitakostenbeitragsbefreiung
Kurtstraße 13
38855 Wernigerode

Erstantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Folgeantrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Hinweisblatt zum Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für eine Kindertageseinrichtung

Weitere Information und Ansprechpartner finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Harz.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.

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