Lärmaktionsplanung
1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden (Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung.
Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen:
- Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen
- Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen
- Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung.
Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln.
Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen.
Die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind.
In der Zeit vom 08.04.2024 bis einschließlich 05.05.2024 fand die öffentliche Auslegung im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Wernigerode statt.
Bis zum 19.05.2024 hatten die Einwohnerinnen und Einwohner Wernigerodes die Möglichkeit, Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben.
Insgesamt wurden 8 Stellungnahmen von 7 Einreichenden abgegeben. Diese werden im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt und gemeinsam mit den Stellungnahmen zur 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in Gänze bewertet.
Zur Information über die Unterlagen zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, berücksichtigen Sie hierzu bitte die folgenden Dokumente:
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden (Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung.
Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Abschluss der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Erstellung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes, erfolgt nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 26.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024. Hierzu haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern.
Für weitere Informationen zur Teilnahme an der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung, berücksichtigen Sie hierzu bitte die folgenden Dokumente sowie die Möglichkeiten zur Stellungnahme, wie in der öffentlichen Bekanntmachung geschildert. Um eine Stellungnahme direkt online einzureichen, nutzen Sie bitte gern die Beteiligungsplattform der Stadt Wernigerode.
2. Entwurf des Lärmaktionsplanes
Im Nachgang der Durchführung der ersten und zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung und der damit verbundenen Abwägung der eingereichten Stellungnahmen, liegt nun der 2. Entwurf des Lärmaktionsplanes inkl. der Berücksichtigung einzelner Stellungnahmen vor.
Die dazugehörigen Abwägungstabellen zur ersten und zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung sind unter dem jeweiligen Reiter hinterlegt.