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17.04.2024

Wernigeröder Klimafonds erweitert

Welche Maßnahmen nun zusätzlich gefördert werden
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In der Sitzung am 30. Juni 2022 hat der Wernigeröder Stadtrat die Richtlinie zur Förderung des Lastenradverkehrs in der Stadt Wernigerode beschlossen. Als Teil des Wernigeröder Klimafonds, der Impulse zur kostengünstigen Erschließung von Minderungs- sowie Adaptionspotenzialen setzen soll, zielt die aktuelle Richtlinie darauf ab, den emissionsfreien Kinder- und Lastentransport mit dem Fahrrad zu unterstützen bzw. zu stärken und so die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu beschleunigen.

Zusätzlich zur Förderung des Lastenradverkehrs hat die Verwaltung insgesamt sechs weitere neue Fördermöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wernigerode in den Klimafonds mit aufgenommen. Die Maßnahmen sind eine Erweiterung zum bestehenden Klimafonds, für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und der Ortsteile, die sich aktiv am Umweltschutz beteiligen möchten.

Fördergegenstand und Fördersatz

Lastenfahrräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h:
bis 20 % der Anschaffungskosten, max. 400 €

Fahrradanhänger: bis 50 % der Anschaffungskosten, max. 200 €

Fassadenbegrünung mit höchstens 500 € / Antragsteller

Haus- und Hofbäume auf privaten Flächen mit höchstens 350 € / Antragsteller

Habitatrequisiten mit höchstens 100 € / Antragsteller

Hochbeete für Schulen mit höchstens 1.500 € / Antragsteller

Stoffwindelsysteme mit höchstens 350 € / Antragsteller

Klimakoffer für Schulen mit höchstens 550 € / Antragsteller

Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024. Eine Förderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.