Presserecht

Volltext

Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich, ausgehend von der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.

Verstöße gegen das Landespressegesetz sowie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldbescheiden geahndet.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.