Haltung von Nutztieren - Anzeige

Volltext

Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Einhufer
  • Hühner
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben
  • Truthühner
  • Wachteln
  • Laufvögel
  • Gehegewild
  • Kameliden
  • andere Klauentiere
  • Fische in Aquakulturbetrieben
  • Bienen
     

Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Frist

Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.

Kosten

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.