Haltung von Nutztieren - Anzeige
Volltext
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel
- Gehegewild
- Kameliden
- andere Klauentiere
- Fische in Aquakulturbetrieben
-
Bienen
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Frist
Die Anzeige hat vor der Tierhaltung zu erfolgen.
Kosten
In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.