Betreuer bestellen

Volltext

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Formulare