Kinderreisepass melden

Volltext

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal