Meldepflicht - Binnenschiffer/Seeleute anmelden
Volltext
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde erstattet werden.
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers