Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"
Friedrichstraße 140
38855 Wernigerode
+49 3943 634 265
+49 3943 209 878
kitasonnenschein@wernigerode.de
Träger: Stadt Wernigerode
Aktuelle Corona-Info - gültig für alle Kindertagesstätten und Horte in Trägerschaft der Stadt Wernigerode - Stand: 13.01.2021
Erstattung Kostenbeiträge für Kitas:
Im Land Sachsen-Anhalt werden die entgangenen Kostenbeiträge für Kommunen erstattet.
Für die Eltern, die ihre Kinder im Januar 2021 nicht in der Kindertagesstätte bzw. im Hort betreuen lassen, entfällt der Kostenbeitrag für den Monat Januar. Ebenfalls entfallen die Entgelte für Essengeld in den städtischen Kindertagesstätten für den Monat Januar 2021, wenn die Kinder nicht betreut werden.
Für Eltern mit Lastschriftmandat gibt es keinen Handlungsbedarf. Eltern mit einem Dauerauftrag müssen persönlich für den Monat Januar den Auftrag zurücknehmen.
Nachträgliche Korrekturen sind immer möglich. In diesen Fällen können sich die Eltern persönlich an den entsprechenden Ansprechpartner in der Kitaverwaltung wenden. In der rechten Randspalte finden Sie die Kontakdaten.
gez. Petra Seidemann
Amtsleiterin für Jugend, Gesundheit und Soziales der Stadt Wernigerode
Wir arbeiten nach dem Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt "Bildung elementar"und verknüpfen es mit unseren Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen in der Arbeit nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik.
- Zetifizierung "Haus der kleinen Forscher"
- teiloffene Arbeit
- Präventionskampagne "SunPass" (Zertifizierung)
- Naturtag (1 x wöchentlich)
- --> zur Konzeption der Kindertagesstätte “Villa Sonnenschein“
Aufnahmekapazität:
- 8 Kinder 2 bis 3 Jahre
- 78 Kinder 3 - 6 Jahre
Aufnahmealter:
ab vollendetem 2. Lebensjahr
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 6:00 - 17:00 Uhr (bei Bedarf bis 18:00 Uhr)
- 14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wernigerode möglich)
--> Aktuelle Schließzeiten
Anfahrtshinweise
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle (Stadtlinie 201 und 204) direkt vor der Tür
Parkplätze:
Parkplätze direkt vor der Kita vorhanden, nicht kostenpflichtig, 30 Min. mit Parkscheibe
Angebote der Einrichtung
- die Kinder werden täglich mit einer warmen Mittagsmahlzeit durch die Zentralküche für Kindereinrichtungen versorgt
- individuelle Eingewöhnung
- jeden ersten Mittwoch im Monat ist eine Besichtigung der Einrichtung möglich (nach vorheriger Absprache)
Anmeldung und Aufnahme in der Kita
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Gesundheit und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
Telefon: +49 3943 654516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
- ausgefülltes Formular “Antrag auf Betreuung eines Kindes in einer städtischen Kita oder Hort“
- Geburtsurkunde des aufzunehmenden Kindes
- Impfstatus / Impfheft
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG)
- Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Wernigerode (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
- Verpflegungsentgeltsatzung für die Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Was sollte ich noch wissen?
- für die Betreuung in der Kita wird ein Betreuungsvertrag in der Regel 3 Monate vor Aufnahme des Kindes abgeschlossen
- bei beantragtem Aufnahmedatum in der Kita bitte die Eingewöhnungszeit (individuell, ca. 4 Wochen) berücksichtigen
- das Wunsch- und Wahlrecht zur Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung wird soweit wie möglich berücksichtigt
- Hausgang, Erstgespräch, Austausch von Informationen vor Beginn des Betreuungsvertrages (bitte Termin abstimmen)
- Zusammenarbeit mit den Kinderkrippen "Auerhahn" und "Lindenberg", den Horten der Grundschulen "Diesterweg" und "A. H. Francke", den Grundschulen, der Hochschule, der Musikschule "Turbine 19" und der Kinderbibliothek
Übernahme Kostenbeitrag für eine Kindertagesstätte
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.