Inhouseschulung
Datum: 13.10.2023 Ort: Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein"für alle Mitarbeitenden der Kita "Villa Sonnenschein" Wernigerode
Träger: Stadt Wernigerode
Friedrichstraße 140
38855 Wernigerode
für alle Mitarbeitenden der Kita "Villa Sonnenschein" Wernigerode
Videos aus der "Villa Sonnenschein":
Wir stellen Meisenfutterstellen her
Anke Maria erzählt euch das Märchen von den Bremer Stadtmusikanten
Presseartikel:
Umweltbildungsprojekt an Wernigerodes Gewässern in Horten und Kindergärten gestartet
Kindertag in der “Villa Sonnenschein“ (01.06.2022)
Forscherfest zum 60. Geburtstag der “Villa Sonnenschein“ (16.09.2022)
Zwei Väter trotzen dem Wetter (April 2023)
Walpurgis in der “Villa Sonnenschein" (Mai 2023)
Vorschüler der Kita "Villa Sonnenschein" verabschieden sich mit einem besonderen Geschenk (August 2023)
Wir arbeiten nach dem Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt "Bildung elementar"und verknüpfen es mit unseren Erfahrungen und aktuellen Erkenntnissen in der Arbeit nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik.
Aufnahmekapazität:
Aufnahmealter:
ab vollendetem 2. Lebensjahr
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle (Stadtlinie 201 und 204) direkt vor der Tür
Parkplätze:
Parkplätze direkt vor der Kita vorhanden, nicht kostenpflichtig, 30 Min. mit Parkscheibe
Ansprechpartner:
Träger der Einrichtung:
Stadt Wernigerode
Amt für Jugend, Senioren und Soziales
Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode
(Zentrale Postanschrift: Marktplatz 1, 38855 Wernigerode)
Telefon: +49 3943 654 516
Fax: +49 3943 654 7516 oder +49 3943 654 599
E-Mail
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Do 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
Welcher Kostenbeitrag / Verpflegungsentgelt fallen an?
lt. Kostenbeitragssatzung und Verpflegungsentgeltsatzung der Stadt Wernigerode
Rechtsgrundlagen:
Bitte stellen Sie den Antrag auf Aufnahme Ihres Kindes in einer Kita schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenbefreiung für eine Kindertagesstätte zu stellen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Landkreis Harz.
Informationen hierüber, Ansprechpartner sowie Antragsformulare hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Harz
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes können Sie finanzielle Hilfen, z. B. für die Kosten für die Mittagessenversorgung in einer Kita, beantragen. Ausführliche Informationen zu den möglichen Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der KoBa - Jobcenter Landkreis Harz. Und hier finden Sie Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten zum Bildungs- und Teilhabepaket.