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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt

  1. die befristete Nachbesetzung der Stelle „Gleichstellungsbeauftragte“ mit 20 Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe 9 c TVöD;
  2. die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem bestehenden Einstellungsstopp herauszulösen, um Neueinstellungen ohne einen erneuten Stadtratsbeschluss vornehmen zu können.

              

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 1.1.1.04.5012000/5022000/5032000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

 37.300 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


              

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Begründung:

Im Rahmen einer Krankheitsvertretung soll die Stelle „Gleichstellungsbeauftragte“ befristet nachbesetzt werden. Die Nachbesetzung ist dringend erforderlich, da die vorgesehene Stelleninhaberin seit dem 20.02.2025 erkrankt ist. Von einer Genesung kann derzeit leider nicht ausgegangen werden.

 

Die Pflicht zur Vorhaltung einer Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus § 78 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach stehen Kommunen mit mindestens 25.000 Einwohnern in der Pflicht, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. Daraus ergibt sich ein Stellenansatz von mindestens 0,500 VbE (19,5 Wochenstunden). Zur Verwaltungsvereinfachung und Attraktivierung der Stelle soll diese mit 20 Wochenstunden ausgeschrieben werden. Eine entsprechende Anpassung des Stellenplanes soll mit dem Stellenplan 2027 erfolgen.

 

Die bisherige Personalunion mit der Stelle der Pressesprecherin/Öffentlichkeitsarbeit soll nicht fortgesetzt werden, da sich das Modell aufgrund konkurrierender Aufgaben nicht bewährt hat.

 

Diese Stelle ist im Stellenplan in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 1.1.1.04 Gleichstellungsbeauftragte zu finden (Seite 1 Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellenbeschreibung

Stellen-Nr.:  00.2.0.0

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:   

 

 

Arbeitszeit:

 

20 h

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:   Gleichstellungsbeauftragte

Amt/ SG:  0.2

 

 

Unterstellt:   Oberbürgermeister/in

 

Unterstellung:   -

 

Vertretung für:  -

 

Vertreten von:  -

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    Benötigte Ausbildung - ggf. zusätzliche Anforderungen (Abschlüsse, Prüfungen, Führerschein etc.)

- Hochschul-/Bachelorstudium im Bereich Sozial- oder Verwaltungswissenschaften oder vgl.

 

 

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte

Lfd.

Nr.

  • Wird genutzt für Stellenausschreibungen, Arbeitszeugnisse etc.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

 

1.

 

  Gleichstellungsbeauftragte

  Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, hinsichtlich ihrer beruflichen

  Situation und Entwicklung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

 

zu 1.

 

 

 

 

 

 

 

Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, hinsichtlich ihrer beruflichen Situation und Entwicklung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  • Erarbeitung von Empfehlungen und Initiativen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situationen von Frauen,
  • Einbringen frauenspezifischer Belange und Gleichberechtigungsprobleme in die Arbeit von Verwaltung und politischen Gremien,
  • Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, wie die Förderung und Qualifizierung von Frauen im Erwerbsleben
  • Konzeption und Durchführung von internen und externen Veranstaltungen
  • Betreuung und Beratung von Projekten gleichstellungs- und frauenspezifischer Vorhaben
  • Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen, Verbänden und Beratungsstellen auf lokaler und regionaler Ebene (Netzwerkarbeit)
  • Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen mit Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen
  • Mitwirkung an Personalmaßnahmen der Verwaltung
  • Beratung von Mitarbeiter/innen und Bürger/innen zu gleichstellungsrelevanten Fragen

 

100

 

 

 

Summe:

100


5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

zu 1.

 

 

 

umfassende Fachkenntnisse über Rechtsvorschriften im Bereich Gleichstellung,

sozialpädagogische Kenntnisse, Fachkenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht

 

 

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume, etc.)

- Weisungsfrei bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben

- Zugangs- und Vortragsrecht gegenüber der Behördenleitung

- Teilnahme und Wortergreifung bei gleichstellungsrelevanten Themen bei Dienstberatungen der

   Verwaltung und an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse

- Einsicht in Bewerberunterlagen sowie Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

 

 

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung.

Die Ausfüllanweisungen zu diesem Formular habe ich beachtet.

Datum:  

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

 

 

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   EG 9 c TVöD

Datum:  

 

 

Unterschrift Hauptamt

 

 

              

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