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Beratungsfolge

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  1. r den in den Vorentwurfsunterlagen i. d. F. vom 22.07.2025 dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit dem Nutzungsziel Allgemeines Wohngebiet aufgestellt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird mit einer Planauslage für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen mit Gelegenheit zur Äerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

                                           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: keine

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

                             

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Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohn­bebauung mit Geschosswohnungsbauten ab. Damit wird der Bebauungsplan der steten Nachfrage nach Wohnraum in diesem Segment in der Stadt Wernigerode gerecht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ liegt am westlichen Randbereich des Siedlungsbereichs Wernigerode unterhalb (nördlich) des Eisenbergs und umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Im Plangebiet sind gegenwärtig keine Gebäude vorhanden. Westlich und südlich grenzen Wohngebiete an, nördlich die Straße „Am Ziegenberg“. Die maximale Ausdehnung des Geltungsbereichs beträgt von West nach Ost ca. 240 m und von Nord nach Süd ca. 135 m.

 

Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ ist im rechtswirksamen Flächennut­zungsplan der Stadt Wernigerode aktuell gänzlich als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungs­plan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

In dem betreffenden Bereich standen bereits früher einmal Wohnblöcke. Der Abriss erfolgte in den Jahren 2005 - 2008. Die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW mbH) ist als Tochterunternehmen der Stadt Wernigerode für den Bau, die Unterhaltung und die Vermietung von Wohnungen für die breite Bevölkerung Wernigerodes zuständig. Ziel des Unternehmens ist es, Wohnungen für Menschen jeden Einkommens und in jeder Lage anzubieten. Der Planungsanlass ist daher an dieser Stelle die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Bebauungsplanvorentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme in­nerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.

Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan­ge zum Bebauungsplanvorentwurf.

                                           

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Kascha

Oberbürgermeister                                            

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