Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets i. S. v. § 4 BauNVO geschaffen werden. Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die örtliche Schaffung von Wohnbebauung mit Geschosswohnungsbauten ab. Damit wird der Bebauungsplan der steten Nachfrage nach Wohnraum in diesem Segment in der Stadt Wernigerode gerecht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ liegt am westlichen Randbereich des Siedlungsbereichs Wernigerode unterhalb (nördlich) des Eisenbergs und umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Im Plangebiet sind gegenwärtig keine Gebäude vorhanden. Westlich und südlich grenzen Wohngebiete an, nördlich die Straße „Am Ziegenberg“. Die maximale Ausdehnung des Geltungsbereichs beträgt von West nach Ost ca. 240 m und von Nord nach Süd ca. 135 m.
Der räumliche Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ziegenberg“ ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode aktuell gänzlich als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
In dem betreffenden Bereich standen bereits früher einmal Wohnblöcke. Der Abriss erfolgte in den Jahren 2005 - 2008. Die Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH (GWW mbH) ist als Tochterunternehmen der Stadt Wernigerode für den Bau, die Unterhaltung und die Vermietung von Wohnungen für die breite Bevölkerung Wernigerodes zuständig. Ziel des Unternehmens ist es, Wohnungen für Menschen jeden Einkommens und in jeder Lage anzubieten. Der Planungsanlass ist daher an dieser Stelle die Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird zum Bebauungsplanvorentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von 30 Tagen gegeben.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf.