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Beratungsfolge

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Die Stadtverwaltung verfügt über einen umfangreichen Fuhrpark mit Fahrzeugen unterschiedlicher Größen.

 

Frage:

Kann man als Nichtangestellter der Verwaltung für private Zwecke Fahrzeuge mieten?

Wie viel kostet die Vermietung von städtischen Fahrzeugen wie Transportern an Wochenenden pro Tag?

Wie ist der Versicherungsschutz bei der Vermietung/Überlassung geregelt?

Existieren speziell angefertigte Verträge für die Vermietung und das Führen von städtischen Fahrzeugen?

Wer trägt die Verantwortung für die Erstellung der Abrechnung?  

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