Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Zu 1.):

Bis 2021 war auch die Hauptstraße in Minsleben Teil der im Ort bestehenden Tempo-30 Zone (Zeichen 274.1 StVO).

Eine Tempo-30 Zonen-Anordnung darf sich jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

2020/ 2021 hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Harz daher diesen Fehler auf der Kreisstraße 1346 behoben. Damit verbunden war die Änderung der Vorfahrt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt unverändert weiterhin 30 km/ h.

 

 

Zu 2.):

Ein entsprechender Arbeitsauftrag zur Überwachung des fließenden Verkehrs wurde bereits erteilt.

 

 

     

Reduzieren

1. Was ist der Hintergrund, dass die lange bestehende rechts vor links Regelung auf der Hauptstraße in Minsleben im Bereich Petersberg / Reddeberweg aufgehoben wurde?

 

2. Die bestehende Regelung im Bereich der Bushaltestelle 30 km/h zu fahren wird vermehrt nicht eingehalten. Es wurde um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das bestehende Tempolimit überprüft bzw. kontrolliert werden kann. Die Nichteinhaltung des Tempolimits hrt zu einer Gefährdung der Schüler auf ihrem Schulweg.    

Reduzieren

27.06.2025    

nach oben