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Beratungsfolge

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Der Stadtrat möge beschließen:

 

Der Beschluss 019/2020 wird aufgehoben.
        

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

 

 

        

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Begründung:

Mit dem Beschluss 019/2020 (Klimanotstand) verpflichtete sich die Stadt Wernigerode dazu, in ihrem Handeln verschiedene Maßnahmen des Klimaschutzes zu priorisieren. Nun hat der Oberbürgermeister in seiner Antwort auf die Anfrage AF-23-2025 (Nutzung von PV-Modulen im Denkmalschutzbereich) auf folgenden Sachverhalt verwiesen:

 

Die angesetzten Klimaziele in Deutschland für 2025 wurden bereits jetzt erreicht (Aussage Umweltbundesamt). Das heißt, wir befinden uns nicht mehr in einer Notlage und man kann die Sachverhalte unter Betrachtung aller Gesichtspunkte abwägen.“

 

Die überwundene Notlage dokumentiert der Rat mit der Aufhebung des Beschlusses 019/2020 auch nach außen. Gleichzeitig wird damit das Wollen ausgedrückt, den Fokus auf drängende Schwerpunkte von Daseinsvorsorge und Ortsentwicklung auszurichten und Verwaltungsprozesse, Berichtspflichten und Mitwirkungsverfahren zu verschlanken.

        

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gez. Albrecht, Baake, Barner, Bergmann, Dr. Ellend, Linde, Pönitz, Schatz, Skiebe, Storm, Thurm, Winkelmann

       

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