Der zitierte Kreistagsbeschluss zur Beflaggung der Dienstgebäude, Verwaltungsstandorte und Schulen in Trägerschaft des Landkreises Harz betrifft ausschließlich Einrichtungen des Landkreises Harz. Die Stadt Wernigerode ist als eigenständiger Träger nicht an diesen Beschluss gebunden. Eine Beflaggung weiterer einzelner oder mehrerer Standorte in Trägerschaft der Stadt Wernigerode ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Stadt Wernigerode beschränkt ihre Beflaggung auf den Hauptverwaltungsstandort am historischen Rathaus. Dort werden neben der Nationalflagge (Schwarz, Rot, Gold) und der Flagge der Europäischen Union auch weitere Flaggen wie die von Partnerstädten, die Regenbogenfahne und die Friedensfahne gehisst, um die Vielfalt und Weltoffenheit unserer Stadt zu repräsentieren.
Eine dauerhafte Beflaggung, wie sie in Ihrer Anfrage vorgeschlagen wird, bringt erhebliche Kosten mit sich. Neben den Anschaffungskosten für die Fahnenmasten und die Flaggen sind auch laufende Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören:
Regelmäßiger Austausch der Flaggen: Flaggen unterliegen witterungsbedingtem Verschleiß und müssen regelmäßig ersetzt werden, um ein gepflegtes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Dies verursacht fortlaufende Kosten.
Wartung der Masten: Fahnenmasten erfordern regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Schäden vorzubeugen.
Personalkosten: Das tägliche Hissen und Einholen der Flaggen, insbesondere bei mehreren Standorten, würde einen nicht unerheblichen personellen Aufwand bedeuten. Eine ganzjährige Beflaggung würde hier zwar den täglichen Aufwand reduzieren, jedoch nicht die Notwendigkeit des Flaggenwechsels bei Beschädigung oder die regelmäßige Reinigung und Pflege eliminieren.
Reinigung: Die Flaggen müssten regelmäßig gereinigt werden, um ihr Aussehen zu erhalten.
Die Beflaggung wird in der Stadt Wernigerode gezielt für besondere Anlässe, Gedenktage oder zur Ehrung von Gästen genutzt, um die Bedeutung dieser Ereignisse hervorzuheben. Eine permanente Beflaggung würde diese besondere Wirkung schmälern.
gez.
Immo Kramer
Dezernent Stadtentwicklung