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Beratungsfolge

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Der zitierte Kreistagsbeschluss zur Beflaggung der Dienstgebäude, Verwaltungsstandorte und Schulen in Trägerschaft des Landkreises Harz betrifft ausschließlich Einrichtungen des Landkreises Harz. Die Stadt Wernigerode ist als eigenständiger Träger nicht an diesen Beschluss gebunden. Eine Beflaggung weiterer einzelner oder mehrerer Standorte in Trägerschaft der Stadt Wernigerode ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Stadt Wernigerode beschränkt ihre Beflaggung auf den Hauptverwaltungsstandort am historischen Rathaus. Dort werden neben der Nationalflagge (Schwarz, Rot, Gold) und der Flagge der Europäischen Union auch weitere Flaggen wie die von Partnerstädten, die Regenbogenfahne und die Friedensfahne gehisst, um die Vielfalt und Weltoffenheit unserer Stadt zu repräsentieren.

Eine dauerhafte Beflaggung, wie sie in Ihrer Anfrage vorgeschlagen wird, bringt erhebliche Kosten mit sich. Neben den Anschaffungskosten für die Fahnenmasten und die Flaggen sind auch laufende Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören:

         Regelmäßiger Austausch der Flaggen: Flaggen unterliegen witterungsbedingtem Verschleiß und müssen regelmäßig ersetzt werden, um ein gepflegtes Erscheinungsbild zu gewährleisten. Dies verursacht fortlaufende Kosten.

         Wartung der Masten: Fahnenmasten erfordern regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten und Schäden vorzubeugen.

         Personalkosten: Das tägliche Hissen und Einholen der Flaggen, insbesondere bei mehreren Standorten, würde einen nicht unerheblichen personellen Aufwand bedeuten. Eine ganzjährige Beflaggung würde hier zwar den täglichen Aufwand reduzieren, jedoch nicht die Notwendigkeit des Flaggenwechsels bei Beschädigung oder die regelmäßige Reinigung und Pflege eliminieren.

         Reinigung: Die Flaggen müssten regelmäßig gereinigt werden, um ihr Aussehen zu erhalten.

Die Beflaggung wird in der Stadt Wernigerode gezielt für besondere Anlässe, Gedenktage oder zur Ehrung von Gästen genutzt, um die Bedeutung dieser Ereignisse hervorzuheben. Eine permanente Beflaggung würde diese besondere Wirkung schmälern.

 

 

gez.

Immo Kramer

Dezernent Stadtentwicklung

 

 

     

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Auf Grundlage des bereits gefassten Kreistagsbeschlusses zur Errichtung von Fahnenmasten für eine ganzjährige Beflaggung öffentlicher Einrichtungen beantrage ich die Aufstellung von drei Fahnenmasten vor dem Kindergarten in Reddeber.

 

Begründung:

Die Maßnahme dient der Umsetzung der beschlossenen Beflaggungspolitik und trägt zur Stärkung des Bewusstseins für unsere stattliche und kulturelle Identität bei. Durch die Anbringung der deutschen, der EU, der Landes- und der Gemeindeflagge wird ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit mit unseren Werten und unserer Heimat gesetzt gerade auch gegenüber Kindern, Eltern und Besuchern der Einrichtung.

 

Standort:

Der Vorbereich des Kindergartens bietet ausreichend Platz für die sichere und repräsentative Aufstellung der drei Masten.

 

Kosten:

Im Rahmen der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses sind die Kosten zentral einzuplanen bzw. anteilige aus voprhandenen Haushaltsmitteln der Kommune oder über Fördermöglichkeiten zu decken.

 

Ist die Umsetzung dieser Maßnahme an diesen Standort möglich?     

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17.06.2025     

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