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Beratungsfolge

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Die Anfrage wurde zur Prüfung an die Verkehrsbehörde des Landkreises Harz (LK) weitergeleitet. Bei den gewünschten Schildern „Motor abstellen“ handelt es sich um keine offiziellen Schilder nach der Straßenverkehrsordnung.

Daher kann keine Anordnung durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Harz erfolgen.

 

Da die überwiegende Zahl der Kraftfahrzeuge über Start-Stopp-Automatik verfügt und das unnötige Laufenlassen von Motoren nach § 30 Abs. 1 S.2 Straßenverkehrsordnung verboten ist, sollen im Sinne der Wahrnehmbarkeit der vorhandenen sicherheitsrelevanten Verkehrszeichen am Knotenpunkt „Westerntorkreuzung“ weitere Hinweise unterbleiben.

 

Die Stadt unterstützt aber grundsätzlich das Ansinnen. In Abstimmung mit LK und Baulastträger kann auf Grund der engen Bebauung in der Johann-Sebastian-Bach-Straße ein Hinweis „Motor abstellen“ durch die Stadt ergänzt werden.

 

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Herr Büchting äert die Bitte, an den Straßen mit den Bahnübergängen der Harzer Schmalspurbahn, Schilder mit dem Hinweise „Motor abstellen“ aufzustellen. Dies betrifft die Ilsenburger Straße und die Salzbergstraße. Ist dies möglich?  

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