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Beratungsfolge

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Derzeit werden durch den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode, die notwendigen Umverlegungen der Abwasserdruckanlage vorangetrieben. Weiterhin liegen alle Genehmigungen und Bauerlaubnisverträge vor. Die finanziellen Mittel wurden in Höhe der Kostenberechnung freigegeben, sodass die Ausschreibung der Brücke am 04.03.2025 öffentlich vorgenommen wurde.

 

Zum Submissionstermin 31.03.2025 lagen der Stadtverwaltung drei prüfbare Angebote vor. Zuschlagskriterium war das wirtschaftlichste Angebot. Der Bestbietende lag innerhalb der veranschlagten Kosten. Aufgrund der großen Abstände der drei Angebote, wurde der Bestbietende dennoch zu einem Aufklärungsgespräch nach § 15 VOB/A i.V. m § 15 Abs. 2 TVerG LSA eingeladen. Die kalkulierten Preise wurden am 17.04.2025 als Auskömmlich bestätigt. Ein Ausschlussgrund nach § 16d Abs. 1 VOB/A lag nicht vor, der Bieter sollte den Zuschlag erhalten.

 

Mit der Information zur beabsichtigten Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters, wurde durch den Zweitplatzierten eine Vergaberüge bei der Vergabestelle des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. Die Rüge stützt sich auf die Forderung zum Ausschluss des Bestbietenden aufgrund unangemessen niedriger Preise nach § 16d Abs. 1 VOB/A. Dahingehend müsse der Zweitplatzierte beauftragt werden.

 

Die Stadt Wernigerode fordert nun bei der Vergabekammer die Zurückweisung der Nachprüfung. Die aufgeführten Gründe sind haltlos. Bis zur endgültigen Entscheidung ist eine Beauftragung jedoch ausgeschlossen.

 

Da das Zeitfenster für die Nachprüfung nicht absehbar ist, kann derzeit keine Aussage zur weiteren Maßnahme abgegeben werden. Unter Umständen kann die Maßnahme erst im Spätsommer 2025 oder im Frühjahr 2026 begonnen werden. Da sich keine schnelle Klärung abzeichnet werden die Anwohner zeitnah informiert und die Notabstützung nochmals verlängert.

 

     

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Wie ist der aktuelle Stand bei der geplanten Erneuerung der Brücke im Hasenwinkel?     

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02.06.2025

    

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