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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 der Stadt Wernigerode. Die bereits für 2025 und 2026 beschlossenen Haushaltssatzungen aus der Beschlussvorlage 122/2024 werden aufgehoben.

                             

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                               

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Begründung:

                                               

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Aufgrund der Anhörung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz vom 28.04.2025 ist erkennbar, dass Anpassungen im Finanzhaushalt und bei der Höhe der Kreditaufnahmen vorzunehmen sind, um die Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.

 

Somit ändert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 9.226.400 EUR auf 5.788.400 5.748.400 EUR (2025) und von 871.500 EUR auf 1.048.900 EUR (2026).

 

Gemäß § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Haushaltssatzung, die für jedes Haushaltsjahr von der Stadt Wernigerode zu erlassen ist (§ 100 Abs. 1 KVG LSA), vom Stadtrat nach öffentlicher Beratung zu beschließen. § 100 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA eröffnet die Möglichkeit eines Doppelhaushaltes, in dem die Haushaltssatzung die Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, getrennt nach Jahren, enthält.

 

Die Verwaltung hat die entsprechenden Bestandteile erarbeitet und bringt diese nunmehr in allen Ausschüssen im Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss und im Hauptausschuss zur Beratung ein. Die Haushaltssatzung gliedert sich in Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen), Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, sowie aus Finanzierungstätigkeit). Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und der Höchstbetrag für Liquiditätskredite werden ebenfalls dargestellt. Der Haushalt ist im Ergebnisplan auszugleichen, d. h. die Erträge müssen die Höhe der Aufwendungen erreichen, was der vorliegende Haushaltsplan nicht vorweisen kann. Hierbei lässt sich jedoch festhalten, dass die geplanten Defizite für die Jahre 2025 und 2026, durch die Rücklage der Vorjahresergebnisse vollständig ausgeglichen werden können.

 

 

 

Die derzeitige wirtschaftliche Lage durch multiple Krisen und die unsichere Gesetzeslage zur Finanzierung des Transformationsprozesses spiegeln sich auch in der Ertrags- und Aufwandslage deutlich wider.

 

Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wird auf 16.732.900 EURr das Jahr 2025 und auf 16.430.800

EUR für das Jahr 2026 festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen für 2025 sind i. H. v. 190.000 EUR und für 2026 i. H. von 1.290.000 EUR

vorgesehen.

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister                                               

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