Aufgrund der Anhörung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2025 und 2026 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz vom 28.04.2025 ist erkennbar, dass Anpassungen im Finanzhaushalt und bei der Höhe der Kreditaufnahmen vorzunehmen sind, um die Genehmigungsfähigkeit zu erhalten.
Somit ändert sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 9.226.400 EUR auf 5.788.400 5.748.400 EUR (2025) und von 871.500 EUR auf 1.048.900 EUR (2026).
Gemäß § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Haushaltssatzung, die für jedes Haushaltsjahr von der Stadt Wernigerode zu erlassen ist (§ 100 Abs. 1 KVG LSA), vom Stadtrat nach öffentlicher Beratung zu beschließen. § 100 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA eröffnet die Möglichkeit eines Doppelhaushaltes, in dem die Haushaltssatzung die Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, getrennt nach Jahren, enthält.
Die Verwaltung hat die entsprechenden Bestandteile erarbeitet und bringt diese nunmehr in allen Ausschüssen im Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss und im Hauptausschuss zur Beratung ein. Die Haushaltssatzung gliedert sich in Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen), Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, sowie aus Finanzierungstätigkeit). Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre, Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und der Höchstbetrag für Liquiditätskredite werden ebenfalls dargestellt. Der Haushalt ist im Ergebnisplan auszugleichen, d. h. die Erträge müssen die Höhe der Aufwendungen erreichen, was der vorliegende Haushaltsplan nicht vorweisen kann. Hierbei lässt sich jedoch festhalten, dass die geplanten Defizite für die Jahre 2025 und 2026, durch die Rücklage der Vorjahresergebnisse vollständig ausgeglichen werden können.
Die derzeitige wirtschaftliche Lage durch multiple Krisen und die unsichere Gesetzeslage zur Finanzierung des Transformationsprozesses spiegeln sich auch in der Ertrags- und Aufwandslage deutlich wider.
Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wird auf 16.732.900 EUR für das Jahr 2025 und auf 16.430.800
EUR für das Jahr 2026 festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen für 2025 sind i. H. v. 190.000 EUR und für 2026 i. H. von 1.290.000 EUR
vorgesehen.
Kascha
Oberbürgermeister