Frage:
In der Bilanz der GWG mbH sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nicht nach kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aufgeschlüsselt worden.
Antwort:
Vermutlich bezieht sich Ihre Anfrage auf die städtische Tochtergesellschaft GWW mbH, Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode mbH.
Im Beteiligungsbericht der Stadt Wernigerode wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bislang nicht nach kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten differenziert dargestellt. Der Beteiligungsbericht orientiert sich inhaltlich an den Vorgaben des § 130 Abs. 2 Nr. 3 KVG LSA. Diese Vorgaben betreffen die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, wesentliche Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Kommune sowie die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft für das jeweilige Geschäftsjahr. Zudem werden die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten sowie Vergleichswerte zum Vorjahr aufgeführt.
Die bisherige Darstellung im Beteiligungsbericht wurde als ausreichend bewertet. Die Aufsichtsratsmitglieder der jeweiligen Gesellschaften erhalten den vollständigen Prüfbericht zur Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss. Alle übrigen Stadträte haben nach Vorlage des Prüfberichts die Möglichkeit, diesen beim Beteiligungsmanagement einzusehen und bei Bedarf Auskünfte zu erhalten.
Eine Erweiterung der Kennzahlen und Darstellungen im Beteiligungsbericht ist derzeit nicht vorgesehen, da die aktuellen Ausführungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und als ausreichend erachtet werden.
Frage:
Laut Gegenüberstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Umsätze von 2022 auf 2023 von 23.455 T€ auf 14.386 T€ gefallen. Im Bericht der Geschäftslage steht jedoch der Satz: „Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung stiegen um 931 T€ durch den Ausweis der Franckeschule.“
Antwort:
Der zitierte Satz gibt das tatsächlich erzielte Ergebnis der Umsatzerlöse im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 nicht korrekt wieder und sollte entsprechend ergänzt werden. Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 insgesamt um 9.069 T€ gesunken (2022: 23.455 T€, 2023: 14.386 T€). Von den Umsatzerlösen 2023 entfallen 13.480 T€ auf die Hausbewirtschaftung und 906 T€ auf den Ausweis der August-Hermann-Francke-Schule. Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung sind gegenüber dem Vorjahr um 931 T€ gestiegen.
Frage:
Beim Leerstand steht im Wohngebiet Harzblick ein Leerstand von 4,36 %. Laut E-Bilanz ist die richtige Zahl 5,39 %. (Die 4,36 % betreffen den Altbau.)
Antwort:
Hier ist ein Übertragungsfehler unterlaufen. Korrekt ist eine Leerstandsquote von 5,39 % für das Wohngebiet Harzblick auszuweisen.
Frage:
Im Bereich der Kennzahlen wird eine stark reduzierte Anzahl von Wohnungen von 2.293 Stück angegeben. In der E-Bilanz sind 2.963 WE aufgeführt.
Antwort:
Die korrekte Anzahl der im Bestand der GWW befindlichen Wohnungen beträgt 2.963.
Frage:
Warum schüttet das Unternehmen einen Betrag von 600.882,20 € an den Gesellschafter aus, trotz Fehlbetrag im Jahresabschluss?
Antwort:
Das Unternehmen hat im Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 600.882,20 € erwirtschaftet. Eine Gewinnausschüttung in dieser Höhe hat nicht stattgefunden. Die GWW hat im Geschäftsjahr 2023 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 250.000,00 € an den Gesellschafter geleistet.
Fazit:
Eine Korrektur des Beteiligungsberichts 2023 ist nicht mehr möglich, da dieser bereits in seiner Endfassung als Anlage zum Haushaltsplan 2025 erörtert wurde. Die aufgeführten Hinweise werden für künftige Berichte berücksichtigt.