Begründung:
Die Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten wurde zuletzt 2016 aktualisiert. Die Nutzungsentgelte sollen nun entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes um 26,63% angepasst werden. Die Nebenkosten werden entsprechend aktueller Kalkulationen für Hausmeister- und Reinigungsleistungen erhöht.
Als mögliches zusätzliches Nutzungsangebot wurde der Konferenzbereich des neuen Rathauses ergänzt, wobei die Vermietung der Rathäuser für die private Nutzung weiterhin ausgeschlossen ist.
Ferner wurden die Kategorisierungen der Nutzergruppen analog der Entgeltordnung für städtische Sportstätten gestaltet. Demnach sollen die Nutzungsentgelte für gemeinnützige Vereine und Organisationen einheitlich von 25% auf 50% erhöht werden.
Eine jährliche Beteiligung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine an den Betriebskosten der Dorfgemeinschaftshäuser, der Mehrzweckhalle und des Rathauses Schierke, gestaffelt nach Mitgliederanzahl (Erwachsene) und Nutzungsfrequenz, ist vorgesehen. Die Ermittlung der Höhe der Beteiligung ist an die Entgeltordnung für städtische Sportstätten angelehnt.
Die Möglichkeit der Optionierung zur Umsatzsteuer wurde berücksichtigt und die Nutzungsentgelte als Nettobetrag festgelegt.
Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Alten Rathauses und der Mehrzweckhalle Benzingerode wurden die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2018 und 2019 sowie die Einnahmen in den Dorfgemeinschaftshäusern und in der Mehrzweckhalle der Jahre 2022 und 2023 zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen herangezogen.