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049/2025 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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26.06.2025
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zur Kenntnis genommen
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Ortschaftsrat Benzingerode
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Vorberatung
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12.08.2025
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04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Benzingerode
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Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
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Vorberatung
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13.08.2025
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Ortschaftsrat Reddeber
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Vorberatung
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13.08.2025
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Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
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Vorberatung
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18.08.2025
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Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschuss
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Vorberatung
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26.08.2025
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04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wirtschafts-, Digitalisierung- und Liegenschaftsausschusses
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Ortschaftsrat Schierke
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Vorberatung
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27.08.2025
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04. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Schierkes
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Ortschaftsrat Minsleben
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Vorberatung
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Ortschaftsrat Silstedt
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Vorberatung
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag ...
Der Stadtrat beschließt die geänderte Satzung über die Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: betr. div. Produkte …/4321000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
X | Gesamteinnahmen* in Höhe von: 1) Berechnungsgerundlage: Rathausvermietung Durchschnitt 2018/2019 und DGH/MZH Durchschnitt 2022/2023 | vorher1: 7.026,50 EUR nachher: 11.381,72 EUR Mehreinn.: 4.355,22 EUR |
| Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | EUR |
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| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| Fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken | X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen Bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle Ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten wurde zuletzt 2016 aktualisiert. Die Nutzungsentgelte sollen nun entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes um 26,63% angepasst werden. Die Nebenkosten werden entsprechend aktueller Kalkulationen für Hausmeister- und Reinigungsleistungen erhöht.
Als mögliches zusätzliches Nutzungsangebot wurde der Konferenzbereich des neuen Rathauses ergänzt, wobei die Vermietung der Rathäuser für die private Nutzung weiterhin ausgeschlossen ist.
Ferner wurden die Kategorisierungen der Nutzergruppen analog der Entgeltordnung für städtische Sportstätten gestaltet. Demnach sollen die Nutzungsentgelte für gemeinnützige Vereine und Organisationen einheitlich von 25% auf 50% erhöht werden.
Eine jährliche Beteiligung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine an den Betriebskosten der Dorfgemeinschaftshäuser, der Mehrzweckhalle und des Rathauses Schierke, gestaffelt nach Mitgliederanzahl (Erwachsene) und Nutzungsfrequenz, ist vorgesehen. Die Ermittlung der Höhe der Beteiligung ist an die Entgeltordnung für städtische Sportstätten angelehnt.
Die Möglichkeit der Optionierung zur Umsatzsteuer wurde berücksichtigt und die Nutzungsentgelte als Nettobetrag festgelegt.
Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Alten Rathauses und der Mehrzweckhalle Benzingerode wurden die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2018 und 2019 sowie die Einnahmen in den Dorfgemeinschaftshäusern und in der Mehrzweckhalle der Jahre 2022 und 2023 zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen herangezogen.