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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die geänderte Satzung über die Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

                                                                                                    

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: betr. div. Produkte …/4321000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

X

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

1) Berechnungsgerundlage:

 Rathausvermietung Durchschnitt 2018/2019 und

 DGH/MZH Durchschnitt 2022/2023

vorher1: 7.026,50 EUR

nachher: 11.381,72 EUR

Mehreinn.: 4.355,22 EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

X

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

Bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

Ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

X

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

 


                                                                                                    

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Begründung:

Die Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten wurde zuletzt 2016 aktualisiert. Die Nutzungsentgelte sollen nun entsprechend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes um 26,63% angepasst werden. Die Nebenkosten werden entsprechend aktueller Kalkulationen für Hausmeister- und Reinigungsleistungen erhöht.

 

Als mögliches zusätzliches Nutzungsangebot wurde der Konferenzbereich des neuen Rathauses ernzt, wobei die Vermietung der Rathäuser für die private Nutzung weiterhin ausgeschlossen ist.

 

Ferner wurden die Kategorisierungen der Nutzergruppen analog der Entgeltordnung für städtische Sportstätten gestaltet. Demnach sollen die Nutzungsentgelte für gemeinnützige Vereine und Organisationen einheitlich von 25% auf 50% erhöht werden.

 

Eine jährliche Beteiligung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine an den Betriebskosten der Dorfgemeinschaftshäuser, der Mehrzweckhalle und des Rathauses Schierke, gestaffelt nach Mitgliederanzahl (Erwachsene) und Nutzungsfrequenz, ist vorgesehen. Die Ermittlung der Höhe der Beteiligung ist an die Entgeltordnung für städtische Sportstätten angelehnt.

 

Die Möglichkeit der Optionierung zur Umsatzsteuer wurde berücksichtigt und die Nutzungsentgelte als Nettobetrag festgelegt.

 

Aufgrund der Sanierungsarbeiten am Alten Rathauses und der Mehrzweckhalle Benzingerode wurden die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2018 und 2019 sowie die Einnahmen in den Dorfgemeinschaftshäusern und in der Mehrzweckhalle der Jahre 2022 und 2023 zur Berechnung der finanziellen Auswirkungen herangezogen.

 

                                                                                                    

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Kascha

Oberbürgermeister                                                                                                    

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