Zu 1.) Es existiert ein eigenständiges und gesamtstädtisches Verkehrskonzept (Verkehrsent-wicklungsplan aus dem Jahr 1995), welches allerdings seit vielen Jahren keine planerische Relevanz mehr besitzt. Als teilräumliches Konzept wurde 2014 das Verkehrskonzept Innenstadt beschlossen.
Spätestens mit der Erarbeitung des iSTEK 2022-24 wurde deutlich, dass die komplexen verkehrstechnischen Fragen nur durch ein eigenständiges Konzept beantwortet werden können. Daher wurden im Rahmen des iSTEKs für das Handlungsfeld „Mobilität & Vernetzung“ eine Bestands- und SWOT-Analyse durchgeführt, sowie Leitlinien, ein räumliches Leitbild und Entwicklungsziele definiert. Konkrete Inhalte zu einzelnen Maßnahmen sollen Bestandteil des geplanten gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes sein. Diese Verfahrensweise wurde während des Erarbeitungsprozesses mehrfach kommuniziert.
In der Arbeitsplanung des Amtes für Stadt- und Verkehrsplanung (Amt 61) ist vorgesehen in der zweiten Hälfte 2025 ein Verkehrskonzept zu beauftragen. Voraussetzung dafür ist allerdings die zeitgerechte Bewilligung von Fördermitteln für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes.
Zu 2.) entfällt
Zu 3.) Übergeordnete gesamtstädtische und auch teilräumliche Konzepte sind bei nachgelagerten Fachkonzepten zu beachten. In die Analyse des Verkehrskonzeptes fließen ebenso relevante Aussagen aus Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen, Lärmaktionsplanung und weiterer beschlossener Rahmenplanungen ein.
Die Hinweise und Anregungen, die im Rahmen der Erarbeitung des iSTEKs, erfasst wurden, wurden im Amt 61 zum einen entsprechend in kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen kategorisiert, Zuständigkeiten zugeordnet und an die jeweiligen Fachbereiche zur Planung und Berücksichtigung übergeben. Hierbei handelt es sich um sogenannte „kleinteilige“ Maßnahmen (vgl. iSTEK S. 15). Zum anderen sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen in die Festlegung der Entwicklungsziele und Leitlinien eingeflossen. Im Rahmen der regelmäßigen Erstellung der Stadtentwicklungsberichte, wird der Umsetzungsstand der kommunalen Strategien evaluiert und die Maßnahmenprogramme fortgeschrieben. Ergänzend dienen die für das Handlungsfeld „Mobilität & Vernetzung“ festgelegten Leitlinien und Entwicklungsziele als wesentliche Grundlage des zukünftigen gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes. Somit fließen die mit der Bürgerschaft gemeinsam erarbeiteten Inhalte in das geplante Fachkonzept direkt mit ein.
Für das in 2025/2026 zur erarbeitende neue Verkehrskonzept wird zudem eine gesonderte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, um zusätzlich zu den bisherigen Erkenntnissen die aktuellen Hinweise und Vorschläge einfließen zu lassen.
gez. Immo Kramer