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Beratungsfolge

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Zu 1.):

Zur Durchführung des Weihnachtsmarktes ist es unerlässlich, Belieferungen der Weihnachtsmarkthütten vorzunehmen. Ein Befahren des Marktplatzes zu Lieferzwecken war zu minimieren. Seitens der mit den Kontrollen beauftragten Beschäftigten erfolgten auch während des Weihnachtsmarktes entsprechende Kontrollen im gesamten Stadtgebiet. Den Händlern wurden außerhalb der Innenstadt Flächen zugewiesen, auf denen sie nach Abschluss der Liefervorgänge ihre Fahrzeuge abstellen konnten. Festgestellte Parkverstöße wurden entsprechend geahndet. Ebenfalls wurden die Weihnachtsmarktndler auf ihr rechtswidriges Handeln hingewiesen.

 

Leider ist es nicht möglich, das gesamte Stadtgebiet lückenlos zu bestreifen. Somit kann es, so wie auch an jedem anderen Tag, auch während der Zeit des Weihnachtsmarktes dazu kommen, dass Verkehrsteilnehmer entgegen der StVO parken und dies nicht festgestellt wird.

 

Zu 2.):

Wie bereits in 1.) ausgeführt, erfolgen Kontrollen im Bereich des ruhenden Verkehrs im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Leider ist eine flächendeckende Kontrolle Montag bis Sontag jeweils 24 Stunden nicht leistbar. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich an die in der StVO normierten Rechtsvorschriften zu halten.

 

 

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  1. Zur Zeit des Weihnachtsmarktes haben viele Händler im Umkreis des Marktes im Halteverbot geparkt. War dies genehmigt?
  2. Die Parkplätze in der Innenstadt sind zu solchen Veranstaltungen ausgelastet und die Besucher stellen sich in Bereiche, die nicht zum freien Parken freigegeben sind. Sie nehmen Verwarnungen in Kauf. Wie möchte die Stadtverwaltung dies verbessern, dass nicht die Anwohnerbereiche zugeparkt werden?

  

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