Zu 1.):
Seit 04.02.2025 (Ordnungsausschuss) wurden 4 Kontrollen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem folgenden Ergebnis durchgeführt:
Messstellennummer | Datum | Standort | von | bis | Dauer der Messung | Gesamtdurchfahrten | Anzahl der Überschreitungen | Quote Überschreitungen zu Gesamtdurchfahrten |
92 | 06.02.2025 | Wernigerode, Georgiistraße, Rtg. Veckenstedter Weg | 10:10 | 13:10 | 3:00 | 89 | 0 | 0,0 |
92 | 17.02.2025 | Wernigerode, Georgiistraße, Rtg. Veckenstedter Weg | 5:23 | 12:05 | 6:42 | 308 | 3 | 1,0 |
132 | 18.02.2025 | Wernigerode, Plemnitzstraße, Rtg. Alte Poststraße B244 | 9:50 | 13:10 | 3:20 | 18 | 0 | 0,0 |
92 | 25.02.2025 | Wernigerode, Georgiistraße, Rtg. Veckenstedter Weg | 13:30 | 15:06 | 1:36 | 73 | 1 | 1,4 |
Zu 2.):
An der Einmündung Georgiistraße/ Veckenstedter Weg ist ein Stopp-Schild (Zeichen 206 StVO) angeordnet. Zusätzlich wird durch Zeichen 1000-32 StVO auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts hingewiesen.
Die Radfurt ist in der Einmündung zusätzlich als Rot-Markierung ausgeführt.
Der Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Georgiistraße dient der besseren Erkennbarkeit des Geh-Radweges und wurde nach dem Hinweis im Ordnungsausschuss kontrolliert, ohne das ein Missstand festzustellen war.
Probeweise wurde ein anderes Spiegel-Modell mit größerer Spiegelscheibe und anderer Wölbung ausprobiert. Weitere Verbesserungen waren dadurch nicht zu erreichen. Noch größere Modelle kommen auf Grund des geringen Abstands zwischen Spiegelaußenkante und Fahrbahn nicht in Betracht.
In den vergangenen 3 Jahren gab es an der Einmündung einen Verkehrsunfall. Dabei bog der Unfallverursacher von der gegenüber der Georgiistraße befindlichen Privatzufahrt in den Veckenstedter Weg ein.
Gefährdungen werden unserseits durch den Kraftfahrzeugverkehr, der das bestehende Stopp-Schild in der Georgiistraße missachtet und nicht an der Haltlinie anhält, sondern unvermittelt bis auf die Radfurt fährt und erst dort zum Halten kommt, gesehen. Dadurch kann der querende Rad- und Fußverkehr gefährdet werden. Polizeikontrollen diesbezüglich haben wir erbeten und werden eigene Kontrollen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in unregelmäßigen Abständen wiederholen.
Datum: 12.03.2025
gez. Dorff
Dezernent Bürgerservice