Im Jahr 2015 hat die Stadt Wernigerode mit dem Landeszentrum Wald einen Vertrag über die ständige Betreuung der städtischen Waldflächen geschlossen. Erklärtes Ziel war die Reduzierung des vergleichsweise hohen Personalaufwandes der Stadt Wernigerode und Einsparungen im Personalbereich von ca. 127.000,00 € .
Bitte legen Sie einen detaillierten Vergleich der Mitarbeiter / Technik / Kosten / Einnahmen getrennt nach Profit- und Non-Profit Bereich der Jahre 2015 bis zu den im Haushaltsplan enthaltenen Planansätzen 2029 vor.
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060 / 2024: Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, einen Vertrag über die ständige Betreuung der städtischen Waldflächen (Betreuungsvertrag) mit dem Landeszentrum Wald (LZW) ab dem 01.01.2015 abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten: ca. 27.000 €/Jahr in Planungsstelle 5.5.5.01 5291000
Finanzierung: Einsparungen im Personalbereich in Höhe von ca. 100.000 €/Jahr im Produkt 5.5.5.01 (Forsten und Wirtschaftswege) zzgl. weiterer Einsparungen in diesem Produkt durch Umsetzungen.
Begründung:
Die Stadt Wernigerode ist Eigentümerin von ca. 2.000 ha Waldfläche. Die Aufgabenwahrnehmung innerhalb einer Stadtverwaltung führt zu vergleichsweise hohem Personalaufwand. Insbesondere das vergleichsweise teure Vorhalten von eigenen, teilweise aber nur bedingt einsetzbaren Waldarbeitern.
Das Landeszentrum Wald (LZW) des Landes Sachsen-Anhalt bietet Dritten (Kommunen) die Betreuung von Waldflächen auf der Basis der Privat- und Körperschaftswaldverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (PKWaldVO) an. Zuständiges Forstamt ist das Betreuungsforstamt Wippra. Der abzuschließende Vertrag ist jährlich kündbar. Die Stadt Wernigerode bleibt Eigentümerin ihres Waldes. Vorvereinbart ist entsprechend geltender Haushaltsgrundsätze eine klare Trennung von Profit- und Nonprofit-Aufgaben.
Für den Profit-Bereich wird ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung der Fachaufsicht des Betreuungsforstamtes als Revierleiter unterstellt. Er behält seinen Dienstsitz in Wernigerode, die Personalkosten trägt die Stadt Wernigerode weiterhin. Zum Aufgabenbereich der Revierleitung gehören u.a. die Planung, Vorbereitung und Überwachung der Holzernte, die Übergabe der Hölzer an die Käufer sowie Maßnahmen des Waldschutzes, der Aufforstung und der Walderschließung (Wegepflege). Für die Preisfindung, die Vertragsgestaltung und die Rechnungen zeichnet dabei ebenfalls das Betreuungsforstamt verantwortlich.
Übertragen an das LZW werden die Vorbereitung der Leistungs- und Materialbeschaffung einschließlich der Angebotseinholung, die Vorbereitung und Begleitung von Fördermaßnahmen und die Abrechnung der Forstarbeiten sowie die Naturalbuchhaltung. Der Naturalplan wird jährlich im zuständigen Fachausschuss (Bau- und Umweltausschuss) präsentiert.
Realistisches Ziel für den Profit-Bereich ist ein positiver Deckungsbetrag mit steigender Tendenz ab 2015.
Der Kostenvorteil für die Stadt Wernigerode ergibt sich im Wesentlichen ausgabeseitig aus dem Abbau von mindestens 2 Waldarbeiterstellen und der Umsetzung von Mitarbeitern in andere Verwaltungsbereiche und einnahmeseitig aus einer besseren Vermarktung des Holzes, da das LZW eine bessere Marktposition hat. Ein Waldarbeiter wurde bereits nach Ausscheiden eines Kollegen dem Bauhof zugeordnet.
Die Kosten-Nutzen-Analyse wird damit für die Verwaltung und für den Stadtrat leichter und transparenter. Aufwendungen und Erträge des Forstbetriebes werden im Haushaltsplan klar dargestellt. Für den Nonprofit-Bereich können zukünftig auf der Basis vorhandener Mittel Standards besser definiert werden.