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Beratungsfolge

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Nach aktueller Stellenplanung ist vorgesehen, Stellenkürzungen primär durch natürliche Fluktuation, insbesondere durch Nicht-Nachbesetzung freiwerdender Stellen nach Renteneintritten, vorzunehmen. Konkrete Einsparungen werden dabei wie folgt formal angestrebt:

- Im Haushaltsjahr 2025 werden ca. 10 Stellen eingespart.

- Im Haushaltsjahr 2026 werden weitere 5 Stellen mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Darüber hinaus werden auch zukünftig weitere Einsparungen erzielt durch eine bedarfsgerechte (Nicht-) Einstellung unterhalb der im Stellenplan festgelegten Maximalzahl an Erzieherstellen. Die jeweils aktuellen und konkreten Personalbedarfe werden fortlaufend eruiert. Die genaue Anzahl der betroffenen Stellen ist abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Betreuungszahlen, der zeitlichen Betreuungsbedarfe sowie den personellen Veränderungen innerhalb der Einrichtungen.

                       

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Im Zuge der Konsolidierung fällt ein besonderes Augenmerk auf den Personalbedarf der Kindertagesstätten. Aufgrund der sinkenden Kinderzahlen und des daraus resultierend geringeren Zuschusses durch das Land müsste die Stadt entweder Erzieherstellen einsparen oder die Elternbeiträge erhöhen, um eine Deckung zu erzielen. Meine Frage lautet: Wie viele Erzieherstellen sollen im Jahr 2025 und im Jahr 2026 eingespart werden (z. B. durch Nicht-Nachbesetzung nach erfolgtem Renteneintritt)?                        

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24.02.2025                      

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