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Beratungsfolge

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Zu 1.

Basierend auf vorliegende Auswertungen der Stichtagsbewertung zur Anzahl der VzÄ Erzieher (zum 30. 06.) und der betreuten Kinder (zum 01. 10.) erfolgte die dargestellte Betreuungsentwicklung im Verhältnis von VzÄ Erzieherstellen zu betreuten Kindern. Unberücksichtigt bleiben hier die nicht im Mindestbetreuungsfaktor (0,187, 0,083 ab 01.08.2019, § 21 KiFöG) enthalten Kriterien, die für die Abdeckung der ganztägigen Betreuung, den tariflichen Regelungen (wöchentliche Arbeitszeitanpassung, Regenerations- und Umwandlungstage) sowie der Fach- und Qualitätsstandards erforderlich sind.

 

Die nachfolgend dargestellten „VzÄ Erzieher“ beinhalten die im Stellenplan geplanten sowie erfassten pädagogischen Fachkräfte (incl. Ruhephase der Altersteilzeit, Langzeiterkrankungen, Elternzeit) zu den angezeigten Stichtagen.

 

 

 

Jahr

VbE Erzieher (ohne Hort)

VbE Erzieher am 30.06. (ohne Hort)

Betreute Kinder (ohne Hort) am 01.10.

 

Kinder pro VbE Erzieher

2020  

161,130

  143,746                         1.340 (KK=440; KG=900)                        9,32

2021

163,890

  146,903                         1.331 (KK=415; KG=916)                        9,06

2022

167,165

  149,697                         1.310 (KK=397;KG=913)                8,75/ 8,86

2023

166,956

  141,664                         1.291 (KK=389; KG=902)               9,11/ 9,34

2024

 

161,955

  146,995                         1.198 (KK=354; KG=844)               8,15/ 8,36

 

 

Der angezeigte Betreuungsschlüssel bildet nur einen Querschnitt der Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern ab. Eine Darstellung des tatsächlichen Betreuungsschlüssels ist aufgrund einer umfangreichen, zeitintensiven Ermittlung an dieser Stelle nicht möglich. Der Betreuungsschlüssel bezieht sich ausschließlich nur auf die Kinderzahlen und besetzten Erzieherstellen ohne Berücksichtigung der erforderlichen Faktoren (wie Gewährung der Aufsichtspflicht, Kinderschutz, Betreuungszeiten, Qualitätsstandards etc.) Zu berücksichtigen ist zudem, dass es im Jahr 2022 eine Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit (1,0 VzÄ) auf 39,5 Stunden und ab dem Jahr 2023 auf 39 Stunden gab, der in der Besetzung der Personalstellen im Erzieherbereich zu berücksichtigen ist.

 

Die vom Einreicher dargestellten Zahlen basieren auf dem Stichtag 01.07. der angezeigten Jahre. Stichtage bieten zwar eine Momentaufnahme der Belegung in den Kitas in Trägerschaft der Stadt, bilden aber nicht grundsätzlich die tatsächliche Auslastung über das gesamte Kita-Jahr ab.

 

Neben den monatlichen Belegungsschwankungen bzw. Betreuungsbedarfen (Anpassung der Betreuungsverträge) kommen unvorhersehbare Personalveränderungen hinzu, wie Beschäftigungsverbote, Kündigungen und Aufhebungsverträge, Langzeiterkrankungen oder Ausfälle durch Elternzeit. Hier ist seitens des Trägers ein kurzfristiges Agieren erforderlich, um die Betreuungszeiten gemäß den familiären Bedarfen sicherzustellen.

 

Zu 2.

r Januar 2025 lässt sich Personalbedarf konkret darstellen. Die Herleitung können Sie der angeführten Berechnungsgrundlage entnehmen.

 

01/2025  1.116 (KK=297; KG=819)  gesamt: 126,65 Erzieherstellen

 

Gemäß § 21 KiFöG:

-          Für Kinder unter 3 Jahren (Krippe): 297 Kinder x 0,187 Stunden pro Kind und Betreuungsstunde.

-          Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Kindergarten): 0,083 Stunden pro Kind und Betreuungsstunde.

-          Annahme einer täglichen Betreuungszeit: 8h

 

Berechnung der benötigten Arbeitsstunden pro Tag auf Grundlage der Mindestbetreuungsfaktoren aus dem Jahr 2019:

-          Krippenkinder: 297 x 0,187 x 8 = 444,72 Stunden

-          Kindergarten: 819 x 0,083 x 8 = 543,12 Stunden

-          Gesamtarbeitsstunden pro Tag: 444,72 + 543,12 = 987,84 Stunden

 

Umrechnung in VzÄ:

-          Annahme: 1 VzÄ arbeitet 7,8 Stunden pro Tag

-          987,84 / 7,8 Stunden = 126,65 VzÄ

 

r die Betreuung von 297 Krippenkindern und 819 Kindergartenkindern sind mind. 126,65 VzÄ erforderlich. In der Berechnung sind weder anteilige Leitungsstunden noch Kinderschutzfachkräfte oder andere besondere Rahmenbedingungen berücksichtigt, die einen Personalmehrbedarf erfordern und gemäß Fachaufsicht begründen. Ebenfalls sind krankheitsbedingte Ausfälle von Erziehern kurzfristig zu kompensieren mit entsprechendem Personalmehrbedarf und die tariflichen Arbeitszeitanpassungen zusätzlich zu betrachten.

Vorliegende Anmeldungen für das Jahr 2025 sind in der angeführten Berechnung nicht berücksichtigt.

 

Regelmäßig (monatlich/bei Bedarf engmaschiger) wird der aktuelle Personalbedarf pro Einrichtung erfasst. (Erfassung der Anzahl der Krippen und Kindergartenkinder, Berechnung der benötigten Arbeitsstunden, Anpassung der erforderlichen VzÄ).

Soweit ein durchschnittlicher monatlicher Anstieg bekannt ist, wird der Personalbedarf für die kommenden Monate vorausberechnet.

Eine frühzeitige Personalplanung ist wichtig, um Personalengpässe zu vermeiden.

 

 

Zu 3.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Geburten für den Zeitraum 2020 2024 grafisch dargestellt.

 

        

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Der Entwurf des Haushaltsplans sieht eine Reduzierung von 9,538 VbE Erzieherstellen vor. Dies entspricht einer Reduzierung von 5,5% der Gesamterzieherstellen. Bereits zwischen den Jahren 2020 und 2023 sank die Zahl der in den Kindertagesstätten betreuten Kinder (ohne Horte) um mehr als 10 Prozent.

 

Stichtag

Krippe

Kita

Summe

01.10.2020

349

727

1076

01.10.2021

321

720

1041

01.10.2022

292

713

1005

01.10.2023

293

672

965

 

 

Am 20.11.2024 wurden die Stadträte im Sozialausschuss darüber informiert, dass in den Kindertagesstätten der Stadt bereits ungenutzte Platzüberkapazitäten von 20 Prozent bestehen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

1. Wie entwickelte sich zwischen 2020 und 2024 des Verhältnis von VbE Erzieherstellen zu betreuten Kindern, jeweils zum Stichtag 1.10. des Jahres.

 

 Jahr

VbE Erzieher (ohne Hort)

Betreute Kinder (ohne Hort)

Kinder pro VbE Erzieher

2020

2021

2022

2023

2024

 

 

2. Wie viele Erzieherstellen müssten 2025 vorgehalten werden, um den Mindestbetreuungsschlüssel LSA (§21 (2) KiFöG) zu erfüllen?


 

3. Wie viele Neugeborene wurden mit Wohnsitz in Wernigerode gemeldet?

 

 

 Jahr

Zahl der Neugeborenen

2020

2021

2022

2023

2024

 

        

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27.02.2025        

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