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Beratungsfolge

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  1. Im Doppelhaushalt 2025/2026 sind 20,231 VbE von einer Höhergruppierung durch eine Eingruppierungsüberprüfung betroffen. Diese Angabe bezieht sich auf den Vorbericht zum Stellenplan mit der entsprechenden Bemerkung „Höhergruppierung nach Eingruppierungsüberprüfung“.

 

  1. Pro Haushaltsjahr entstehen Mehraufwendungen i. H. v. ca. 46.500 €. Der monatliche Höhergruppierungsgewinn wurde ausgehend von der Stufe 3 der jeweiligen EG ermittelt und anschließend mit 12 multipliziert. Somit ergeben sich die jährlichen Mehrkosten ohne Berücksichtigung der jährlichen Sonderzahlungen und Tariferhöhungen.

 

  1. Die Höhergruppierungen erfolgten im Wesentlichen nicht aufgrund der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten. Grundlage für die Höhergruppierungen ist eine veränderte Rechtsprechung im Bereich der Eingruppierung. Nach derzeitiger Rechtsprechung, u. a. BAG-Urteil vom 22. Juni 2022 - 4 AZR 440/21 - Rd. 25 werden leitende und koordinierende sowie eigene sachbearbeitende Aufgaben zu einem einheitlichen Arbeitsvorgang zusammengefasst, sofern der Stelleninhaber während seiner sachbearbeitenden Tätigkeit ständig für die Mitarbeiter ansprechbar ist und jederzeit mit der Übernahme von leitenden Aufgaben rechnen muss. Daher müssen einige Leitungsstellen tarifrechtlich neu bewertet werden, infolgedessen es hier zu Höhergruppierungen kommen kann. Auch im Bereich der reinen Sachbearbeitungen hat eine veränderte Rechtsprechung, bspw. im Bereich der Standesbeamten, zu zahlreichen Höhergruppierungen in den vergangenen zwei Jahren geführt. Dieser Prozess wird vom Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt sowie dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt kritisch begleitet, da für die Kommunen, bei ohnehin steigenden Personalkosten, nicht unerhebliche Mehraufwände entstehen. Da es sich jedoch bereits um höchstrichterliche Urteile handelt, hat sich die Stadtverwaltung zur Vermeidung von Prozessrisiken, Personalabgängen und/oder Motivationshemmnissen entschieden, den Höhergruppierungsanträgen stattzugeben. Dies wird auch von nahezu allen übrigen Kommunen in Sachsen-Anhalt so gehandhabt.

 

Die Stadtverwaltung ist darüber hinaus, im Rahmen ihrer Organisationsuntersuchungen und   -anpassungen, bemüht, eine bestmögliche und effiziente Struktur einzunehmen und somit den steigenden Personalkosten zu begegnen. Hierbei kam es in der Vergangenheit auch zu Höhergruppierungen im Rahmen von Organisationsveränderungen. In diesen Fällen wird in der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit auch dieser Aspekt geprüft. Hier kann es jedoch auch sein, dass sich die gegenüberstehenden Einspareffekte nicht unmittelbar aus einer Verringerung der Stellenanzahl im direkten Umfeld ergeben, sondern durch Prozessverbesserungen und Effizienzsteigerungen in der Gesamtverwaltung oder zuarbeitenden oder abhängigen Fachbereiche.

 

Im Ergebnis streicht die Stadtverwaltung mit dem Stellenplan 2025 10,717 VbE, die nicht aus dem Wegfall von Altersteilzeitstellen (ATZ-Stellen) stammen. Dem stehen zwar auch geringfügige Stellenzuwächse gegenüber, durch den Wegfall von ATZ-Stellen ergibt sich jedoch eine Gesamtreduzierung des Stellenumfangs um 10,845 VbE im Vergleich zu 2024. Diese Entwicklung wird sich, wie bereits angekündigt, auch in 2026 mit einer weiteren Verringerung um 5,487 VbE fortsetzen.

 

  1. entfällt

 

 

     

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Aus dem Entwurf des Haushaltsplans geht hervor, dass zahlreiche Stellen höhergruppiert wurden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

  1. Wie viele Stellen sind davon insgesamt betroffen?
  2. Welche monetären Mehraufwendungen werden im Doppelhaushalt dadurch verursacht?
  3. Wurden im Zuge der Übernahme höherwertiger Aufgaben durch die Beschäftigen Effekte zur Reduzierung der Gesamtstellenzahl erzielt?

4.    Wenn ja, in welchem Umfang?      

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23.01.2025

     

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