Begründung:
Dieser Beschluss basiert im Kern auf Beschluss 104/2022. In der Betrachtung der Gesamtmaßnahme sind jedoch Änderungen zu vermerken.
Die letzte Fassadensanierung des historischen Rathauses erfolgte in den 1990er Jahren.
Ausgelöst durch einige offenkundige Substanzschäden wurde im Herbst 2020 ein Ingenieurbüro (in Kooperation mit Fachgutachtern) beauftragt, eine Analyse und Bewertung des Zustandes der historischen Fassaden des Rathauses vorzunehmen. Basierend auf den Ergebnissen und in Auswertung der bisher durchgeführten Arbeiten schätzt das SG Hochbau ein, dass insgesamt ein Kostenumfang in Höhe von 2,17 Mio. Euro zu erwarten ist. Die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen soll in Bauabschnitten erfolgen. Zum einen wird so eine sehr lange Volleinrüstung des Hauses vermieden, zum anderen bleibt auch die Bauabfolge mit ihren Beeinträchtigungen überschaubarer. Zudem erfolgt auch die Bereitstellung der Fördermittel in mehreren Jahresscheiben.
Basierend auf dem ermittelten Schadensbild muss davon ausgegangen werden, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Fachwerkhölzer auf Grund von Schädigungen durch Insektenbefall und Nassfäulepilze ausgetauscht werden muss. Dazu zählen Stiele, Riegel, Rähm- und Schwellhölzer sowie weiterhin auch einige Fenster. In dem Zusammenhang ist es notwendig, die Fachwerkausmauerungen zu entfernen und nach der Reparatur wieder einzubauen. Somit müssen die Fassadenwände komplett neu verputzt werden und erhalten anschließend einen neuen Anstrich. Je nachdem wie tief die jeweiligen Fachwerkhölzer geschädigt sind, werden die Sanierungsarbeiten auch in das Innere des Gebäudes vordringen.
Im Bereich des Saales wurden erhebliche Schwingungen des Fußbodens festgestellt. Bei der Öffnung der darunterliegenden Decke musste festgestellt werden, dass die vorhandene Konstruktion (Abstand und Spannweite der Deckenbalken) für die beabsichtigte Nutzung zu schwach ist. Daher war eine konstruktive Verstärkung der Deckenbalken zwingend erforderlich.
Sämtliche Arbeiten wurden und werden durch die Denkmalschutzbehörde und weitere Fachleute wie Holzschutzgutachter, Statiker und Restauratoren fachlich begleitet.
Die Finanzierung der Fachwerk- und Fassadensanierung erfolgt unter Einsatz von Städtebau-fördermitteln des Programms „Lebendige Zentren“. Hierzu wurde für die Jahre 2022 bis 2026 ein Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 1.900.000 € mit einer nominalen Förderquote von 80% bewilligt. Im laufenden Zeitrahmen waren aus dem Förderprogramm eventuelle Nachbewilligungen ausgeschlossen. Auf Grund ungeahnter Kostensteigerungen im Bereich des Ratssaals und zur Vermeidung eines Baustopps mussten jedoch zusätzliche Eigenanteile eingesetzt werden. Die Gesamtmaßnahme soll in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt werden (Fertigstellung 1. BA sowie Realisierung 2. BA).