Welchen Zweck verfolgt die Stadt mit der Offenhaltung dieser Straße im Zweirichtungsverkehr?
In der nördlichen Innenstadt stellt die Mittelstraße die einzige Verbindung in Ost-West-Richtung ohne Einschränkung der Fahrtrichtung dar.
- Ringstraße, zwischen Albert-Bartels-Straße und Gustav-Petri-Straße = zentrale ÖPNV-Haltestelle und als Fußgängerzone ausgewiesen.
- Pfarrstraße, in Richtung Westen ist das Abbiegen nur nach rechts in Richtung „Altstadtkreisel“ zulässig
Vorschläge Herr Linde:
- Schließung Durchfahrt zur Albert-Bartels-Straße
Der Konflikt Begegnungsfall Mittelstraße/ G.-Petri-Str. besteht weiterhin. Der Begegnungsfall an der Engstelle Mittelstaße wäre ausgeschlossen. Der Begegnungsfall Albert-Bartels-Str. wäre ausgeschlossen. Eine Befahrung der Gehwege wäre nicht „notwendig“. Der Durchgangsverkehr wäre unterbunden, aber die Durchlässigkeit für Fuß-und Radverkehr weiterhin gegeben.
Eine Ost-West-Verbindung in der nördlichen Altstadt wäre nur noch über B244/ Altstadtkreisel gegeben. Gegebenenfalls steigt die Zahl verbotswidriger Befahrungen der zentralen Haltestelle Rendezvous in der Ringstraße. Gegebenenfalls steigt die Zahl verbotswidriges Linksabbiegender in der Pfarrstraße/ Kreisverkehr Heltauer Platz. Eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf die Pfarrstraße (Schulumfeld) ist anzunehmen. Es entsteht eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit, womit die Befahrung der Gehwege zum Wenden anzunehmen ist.
- Einrichtung einer Einbahnstraße von der A.-Bartels-Straße zur Gustav-Petri-Straße
Der Begegnungsfall an der Einmündung Mittelstraße/ G.-Petri-Straße wäre ausgeschlossen. Das Einbiegen zum PP Volksbank wäre verbessert (keine Rechtsabbieger), jedoch verstärkt sich ggf. das Problem durch wartende Linksabbieger mit Rückstau bis in den Knoten Albert-Bartels-Straße
Der Begegnungsfall Kfz-Kfz an der Engstelle Mittelstaße wäre ausgeschlossen.
Der Begegnungsfall an der Einmündung A-Bartels-Str. wäre ausgeschlossen.
Eine Befahrung der Gehwege wäre nicht „erforderlich“.
Der Durchgangsverkehr in Richtung A.-Bartels-Straße wäre unterbunden.
Gegebenenfalls erfolgt eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf
die Pfarrstraße (Schulumfeld).
Gegebenenfalls erzeugen zusätzliche Wendevorgänge an der Kreuzung G.-Petri-Str. / Mittelstraße Konflikte (Befahrung Gehwege).
- Kauf des Grundstückes Mittelstraße 2, Abbruch des Gebäudes
Der Konflikt an der Einmündung G.-Petri-Str. bleibt bestehen. Der Konflikt durch Rechtsabbieger an der Zufahrt zum Parkplatz Volksbank bleibt bestehen.
Der Konflikt durch wartende Linksabbieger auf den PP Volksbank bleibt ggf. bestehen.
Der Konflikt an der Engstelle Mittelstaße wäre nicht mehr gegeben. Eine Verbesserung der Schleppkurve und des Begegnungsfalls Mittelstraße / A.-Bartels-Str. wäre möglich. Gegebenenfalls erzeugt eine Attraktivitätssteigerung weiteren Durchgangsverkehr.
Das Amt für Bauverwaltung hat den Eigentümer der Immobilie ob des Zustandes bereits seit vielen Jahren immer wieder angeschrieben und angesprochen (zuletzt im Herbst 2024).
Dabei wurden Kaufinteressenten präsentiert bzw. auch ein Verkauf an die Stadt thematisiert. Der Eigentümer hat einen Verkauf bisher jedoch stets abgelehnt.
Das Stadtbild wird durch den Zustand des Hauses deutlich negativ geprägt. Indes handelt es sich um keine Ruine. 2014 wurde das Gebäude statisch umfassend gesichert, und zwar mit Städtebau-Fördermitteln, die die Stadt bewilligt hat.
Fazit: Die Beobachtungen und Überlegungen von Herrn Linde sind insgesamt nachvollziehbar, wenn auch nicht schematisch zu bewerten. Keine Variante kann alle bestehenden Konflikte lösen. Der Grundstückskauf ist derzeit nicht realisierbar. Vollständige Schließung sowie Einbahnstraßenführung lösen Probleme zum Teil, schaffen aber an anderen Stellen ggf. neue Konfliktpunkte. Weitere Untersuchungen mit anschließender fachplanerischer Einschätzung werden im Rahmen des geplanten Verkehrsgutachtens erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Beibehaltung der Verkehrsführung daher die Vorzugsvariante der Verwaltung; vorbereitend auf das Verkehrsgutachten ist ein Testlauf der Variante 2 nicht ausgeschlossen.