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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die unbefristete Weiterbeschäftigung der Stelle „Sozialarbeiter/in“ mit 30 Stunden wöchentlich in der Entgeltgruppe S 11 b TVöD.

          

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 3.1.5.60.5012000/5022000/5032000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

57.200 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

           

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Begründung:

Seit 1992 gibt es in Wernigerode eine Frauenschutzwohnung und eine ambulante Beratungsstelle für Frauen, die von Gewalt bedroht, bzw. betroffen sind. Diese wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen- Anhalt gefördert.

 

In der Frauenhausichtlinie und der dazugehörigen Richtlinie Anforderungen an eine Personalstelle für die Arbeit mit Kindern des Landes Sachsen- Anhalts ist folgendes festgeschrieben:

 

Eine kontinuierliche Arbeit im Kinderbereich ist nur durch eine festangestellte und entsprechend ausgebildete Fachkraft zu realisieren. Der Einsatz einer Sozialpädagogin ist aufgrund der hohen inhaltlichen Anforderung anzustreben.“

 

Die Stadt Wernigerode stellt einen geschützten und gesicherten Wohnbereich zur Verfügung, welche über 4 Zimmer zur Aufnahme von 4 Frauen und 4 Kindern verfügt und vor weiterer Misshandlung bewahren soll. Laut Vorgabe des Ministeriums muss für die Gewährung der Zuschüsse 2,0 VZÄr die Frauenschutzwohnung vorgehalten werden. Eine zeitliche Begrenzung der Zuschüsse ist der aktuellen Richtlinie nicht zu entnehmen. (Zuletzt geändert durch RdErl. des MS vom 11.06.2024; in Bezug: RdErl. des MJ vom 10. Februar 2012).

 

Die Antragstellung erfolgt gemäß Richtlinie jährlich. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Zuschusses gewährt. Bei der Umsetzung des Angebotes gelten die anerkannten Qualitätskriterien für Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen, welche Bestandteil des Zuwendungsbescheides durch das Land Sachsen Anhalt sind.

 

Unsere Mitarbeiterin ist als Sozialarbeiterin in der Kinder- und Frauenschutzwohnung seit 27.12.2017 mit jährlicher Befristung tätig und sowohl für die betroffenen Frauen (0,2564 VZÄ), als auch als Kinderfachkraft für die Kinder und für die Übernahme der Rufbereitschaft (0,5128 VZÄ) zuständig. In den Aufgabenbereich fällt daher unter anderem die Aufnahme der Frauen und Kinder in die Schutzwohnung, sowie deren psychosoziale Begleitung und Nachsorge.

 

Insbesondere für Kinder hat das Erleben von gewalttätigen Auseinandersetzungen der Eltern immer Auswirkungen und Folgen für die Entwicklung. Diese Erfahrungen können traumatisch sein und auch psychische Störungs- und Krankheitsbilder hervorrufen. Frauenhäuser werden mit dieser für Kinder hochkomplexen Problematik konfrontiert und hätten hier die Chance, mit gezielten Interventionen den Gewaltzyklus zu durchbrechen. Von der Kinderfachkraft speziell für die betroffenen Kinder zugeschnittene Hilfsangebote sind dazu zwingend erforderlich. Durch ihre Fachkompetenz und die professionelle und fachgerechte Unterstützung konnte die Stelleninhaberin viele Kinder erfolgreich begleiten und gute Ergebnisse erzielen. Durch den großen Leidensdruck der Frauen, häufig mit Multiproblemlagen belastet, ist die fortschreitende Arbeit einer qualifizierten Kinderfachkraft erforderlich und daher dauerhaft zu etablieren. Eine Entfristung würde es ermöglichen, die Kontinuität und Effizienz in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern aufrechtzuerhalten. Wie im Zuwendungsbescheid festgeschrieben, erweitert die Stelleninhaberin ihre tiefgehenden Fachkenntnisse in Fortbildungen und engagiert sich in fachlich und fachübergreifenden Kooperationen und Vernetzungen mit Behörden, Institutionen, Vereinen. Ebenso ist die Erarbeitung und Durchführung von Präventionsveranstaltungen und Mitarbeit in verschieden Fachkonferenzen eine wichtige Aufgabe ihrer Stelle. Eine Entfristung dieser Stelle würde die Motivation und die Bindung der Stelleninhaberin stärken, sodass wir langfristig auf ihre Fachkompetenz setzen könnten.

 

Die feste Etablierung der kombinierten Sozialarbeiter-Stelle (Sozialarbeiterin Frauenschutzwohnung und Kinderfachkraft) im Stellenplan 2025 trägt zur qualitativen Arbeit und zur nachhaltigen Umsetzung des Schutzauftrages bei.

 

Diese Stelle ist im Stellenplan 2025 in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 3.1.5.60 Frauenschutzwohnung zu finden (Seite 8 „Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).

 

 

 

 

 

Kascha

Oberbürgermeister   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stellenbeschreibung

Stellen-Nr.:  50.1.6.1

 

 

 

1. Arbeitsplatzinhaber

Name, Vorname:  

 

Arbeitszeit:

30 h

Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:

 

 

 

 

2. Organisatorische Eingliederung

Funktionsbezeichnung:   Sozialpädagogin

 

Amt/ SG:  50.1

 

Unterstellt:   AL 50

 

Unterstellung:   50.1

 

Vertretung für:   50.1 *

 

Vertreten von:   50.1 *

 

 

 

 

3. Erforderliche Qualifikation

    (Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)

Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge FH, Bachelor of Arts)

 

 

 

4.   Aufgabenbeschreibung

4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte

  • Nutzbar für Stellenausschreibungen, Geschäftsverteilungspläne, Arbeitszeugnisse u.ä.
  • Eine ausführliche Beschreibung nehmen Sie bitte unter Pkt. 4.2 vor!

Sozialpädagogische Begleitung der Bewohnerinnen und ihrer Kinder in der Frauenschutzwohnung

 

 

 

 

 

4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung

Lfd.

Nr.

Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten

 

(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!)

Zeit-anteil in %

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

Sozialpädagogische Betreuung der Bewohnerinnen der Frauenschutzwohnung

 

Aufnahme gewaltbetroffener und -bedrohter Frauen und deren Kinder in die Frauenschutzwohnung

 

Sozialpädagogische Begleitung und Beratung schutzsuchender Frauen und deren Kinder im Rahmen von Einzelfallberatungen, Entwicklung von einzelfallorientierten Hilfeplänen

 

Vermittlung in weiterführende und bedarfsorientierte Unterstützungs- und Beratungsangebote/ Institutionen und deren Nachsorge

 

Durchführung von Hausbewohnerinnenversammlungen

 

Enge Zusammenarbeit / Austausch mit der Sachgebietsleitung sowie regelmäßige Fallbesprechungen und kollegialer Beratung

 

Regelmäßige Übernahme der Rufbereitschaft nach Dienstplan

 

Administrative Aufgabenstellungen Falldokumentation, statistische Erhebung über Anwendertool

 

Netzwerkarbeit / Kooperation mit regionalen Beratungsstellen, Institutionen etc.

 

Sozialpädagogische Betreuung als Kinderfachkraft in der Frauenschutzwohnung

 

Krisenintervention, sozialpädagogische/ psychosoziale Beratung, Unterstützung und Begleitung der Kinder in der Frauenschutzwohnung

 

Altersspezifische Einzel- und Gruppenangebote zur Aufarbeitung der Gewalterfahrungen, Unterstützung der Kinder bei Sorge- und Umgangsproblemen

 

Alters- und geschlechtsspezifische Angebote zur Freizeitgestaltung, gemeinsamer Besuch oder Vermittlung von Kontakten zu Jugendfreizeitzentren

 

gezielte Beschäftigungsangebote zur individuellen Förderung des Kindes

 

Hilfestellungen für die Mütter, Beratungsgespräche bei Erziehungsproblemen, Unterstützung bei Sorge- und Umgangsproblemen, Einbeziehung der Mütter in die Arbeit mit den Kindern

 

Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familiengericht

 

Präventionsveranstaltungen, fachliche und fachübergreifende Kooperation und Vernetzung mit Behörden, Institutionen und Vereinen, Arbeit in Netzwerktreffen und Konferenzen

34

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

66

 

 

 

Summe:

100


5. Erforderliche Fachkenntnisse

Lfd.

Nr.

  • Welche Fachkenntnisse werden unter Bezug auf Pkt. 4.2 regelmäßig u. in welchem Umfang benötigt?
  • Handwerklich Beschäftigte geben zusätzlich die zu bedienenden Maschinen, techn. Anlagen etc. an!

zu 1.-2.

-          Satzung und Richtlinie zum Betreiben einer Frauen- und Kinderschutzwohnung

-          Kenntnisse SGB II, SGB VIII, SGB XII

-          Kenntnisse SOG LSA

-          Kenntnisse GewSchG

-          Kenntnisse FamFG

-          Kenntnisse zu psychosozialen Beratungsmethoden

-          Kenntnisse Sozial- und Verwaltungsrechtsvorschriften

 

 

 

6. Besondere Befugnisse

    (wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume)

 

 

 

7. Unterschriften

7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n:

Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung.

Die gesonderten Ausfüllhinweise zu diesem Formular habe ich beachtet.

Datum:  

11.12.2024

Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten

gez. Köhler

 

7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers:

Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen.

Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten.

Datum:  

 

Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers

 

 

 

8. Stellenbewertung

Bewertungsergebnis:   S 11b TVöD  (TV Beschäftigte im Sozial- u. Erziehungsdienst)

Datum:  

 

Unterschrift des Stellenbewerters

 

           

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