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Beratungsfolge

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Zu 1.; 2. und 3. 

Gemäß der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Wernigerode ist der Genuss alkoholischer Getränke während der Dienstzeit bzw. in den Diensträumen untersagt. Über Ausnahmen bei persönlichen Anlässen (bspw. Verabschiedungen in den Ruhestand oder runde Geburtstage) entscheidet die Amtsleitung bzw. die Sachgebietsleitung bei eigenständigen Struktureinheiten.

 

Im Rahmen der oben benannten engen Ausnahmetatbestände müssen sich der Alkoholkonsum in Maßen halten und die dienstlichen Anforderungen, sowie der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit beachtet werden. Hierfür haben die Führungskräfte Sorge zu tragen. Ein Führen von Fahrzeugen oder Maschinen nach Alkoholkonsum ist auch gem. der Dienstfahrzeugordnung untersagt.

 

Außerhalb der zuvor benannten Anlässe wird Alkoholkonsum am Arbeitsplatz nicht geduldet und bei Erkennen eines solchen Handelns arbeitsrechtlich sanktioniert. Im Zweifel erfolgt unmittelbar eine Freistellung für den Arbeitstag ohne Fortzahlung der Bezüge.

 

Im Fall einer erkennbaren Suchterkrankung findet eine engmaschige Betreuung und Dienstaufsicht durch die jeweiligen Führungskräfte in Kooperation mit dem Gesundheitsmanagement im Hauptamt statt.        

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  1. Ist Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt?

 

  1. Wird Alkohol am Arbeitsplatz geduldet?

 

  1. Wenn ja, in welchem Umfang?

        

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05.12.2024        

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