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Beratungsfolge

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Zu 1. Die in der Präsentation dargestellte Diskrepanz von 24 Stellen stellt eine absolute Zahl dar, die auf der Grundlage der Höchstbelegungen/ Betriebserlaubnisse in den Kindertagesstätten basierte. Unberücksichtigt im Mindestpersonalschlüssel (§ 21 Abs. 2 KiFöG LSA) bleiben faktische Einflussgrößen, wie z. B.:

 

  • Freistellung für Leitungstätigkeiten
  • Gewährung der Aufsichtspflicht
  • Entgegenwirken von Kindeswohlgefährdungen
  • tatsächlicher Personalbedarf aufgrund vorgehaltener Betreuungszeiten
  • individuelle Bedürfnisse der Kinder (z. B. I-Kinder)
  • Anleitertätigkeiten für die Ausbildung beim Träger (Fachkräfteoffensive des Landes) und im Rahmen von begleiteten Praktika während der schulischen Ausbildung, Schulpraktikum, BFDler
  • Berücksichtigung der Regenerations- und Umwandlungstage seit 2023 zusätzlich zum Urlaubsanspruch (entspricht ca. 4,0 VZÄ)
  • administrative und arbeitsorganisatorische Aufgaben
  • Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche
  • konzeptionelle Bedarfe, Raumgröße, Raumbedingungen
  • Beschäftigungsverbote/ Mutterschutz/ Elternzeit

 

r die Stadt Wernigerode stellt sich die Leitungsverteilung wie folgt dar. Grundsätzlich muss gemäß

§ 22 KiFöG LSA für jede Kindertageseinrichtung eine Leitungsperson vorgehalten werden. Ab einer Betreuungszahl von 40 Kindern soll gemäß TVöD eine ständige Vertretung seitens des Trägers gewährleistet werden. Einrichtungen unterhalb der Betreuungszahl verfügen über eine Abwesenheitsvertretung. Das ist aktuell für drei Einrichtungen zutreffend. Die Stellenanteiler Leitungstätigkeiten (Leitung + Vertretung) orientieren sich vorrangig an den Betreuungs- und Mitarbeiterzahlen, die in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

 

Abhängig von bestehenden Arbeitsverträgen sind Leitungen und ständige Vertreter i. d. R. anteilig in der Leitungstätigkeit. Auf Grundlage der prognostizierten Auslastungen in den Kindertagesstätten (Gesamtbetrachtung 2025) und dem derzeitig eingesetzten Personal stellt sich für 2025 die Leitungsverteilung wie folgt dar:

 

In den 16 Einrichtungen werden insgesamt ca. 13 VZÄr Leitungsaufgaben angerechnet. Ständige Vertretungen übernehmen abgestimmte Leitungsaufgaben, die sich an individuellen Einrichtungsbedarfen (Einrichtungsgröße, interne Aufgabenverteilung) orientieren bzw. die Vertretung in Abwesenheit sicherstellen. Grundsätzlich sollte Leitung ausreichend Zeit haben, um ihre Kernaufgaben zu erfüllen (Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs, Verantwortung für Verwaltung und Qualitätssicherung) dennoch ist eine Flexibilit in besonderen Fällen zwingend erforderlich - sollte der Betreuungsbedarf besonders hoch sein (z.B. bei Krankheit oder Notfällen im Team).

 

Die sich daraus ergebenen Stundendifferenzen werden für die tägliche Betreuung der Kinder berücksichtigt.

 

 

Zu 2.  Ziel ist es, eine Weiterentwicklung des Deltas zwischen Mindestbetreuungsschlüssel und künftiger „Ist-Zahlen“ entgegenzuwirken bzw. adäquat zu begegnen. Eine „große Unbekannte“ stellt die verpflichtende Umsetzung der Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 26/27 in der weiteren Bewertung dar. Offen ist in diesem Zusammenhang die strukturelle Anbindung des personellen Bedarfs für die Ausgestaltung des Betreuungsumfanges.

 

Ergänzend zum Mindestpersonalschlüssel[1]ssen neben bereits angeführten Faktoren (Punkt 1) weitere Aspekte in zukünftige Bewertungen einfließen:

 

  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards gemäß QM-Handbuch
  • Erweiterung/ Stärkung der Fachlichkeit im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern
  • Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Schutzkonzepte
  • Prüfung von Nachbesetzungen und verantwortungsbewusster Umgang diesbezüglich
  • Umsetzung und Abstimmung mittelfristiger Personalplanungen mit dem Personalamt

 

In der Betrachtung der prognostizierten Auslastung der Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2025 und der derzeitigen Stellenbesetzungen beträgt das Delta bzw. der Überhang bezogen auf das pädagogische Personal in der täglichen Betreuung insgesamt ca. 12,7 VZÄ (ohne Springer und Hilfskräfte). Dieser Überhang wird neben den vorab benannten fachlichen Inhalten auch für die Betreuungsqualität sowie für die Aufrechterhaltung der Betreuungszeiten genutzt, um den Eltern die Vereinbarung von Beruf und Familie zu ermöglichen.

 

 

Ergänzend zu den Ausführungen stelle ich Ihnen die Personalverteilung in der Gesamtbetrachtung dar incl. Horte.

 

Abbildung 1: Personalverteilung Kita in VZÄ Stand 12/2024 in der Gesamtbetrachtung

 

Erläuterungen zur grafischen Darstellung

 

  • Die Bedarfsermittlung der 147,8 VZÄ päd. Fachkräfte (FK) erfolgt auf Grundlage der gesetzlich festgelegten Mindestbetreuungsfaktoren, der Anzahl der bekannten bzw. prognostizierten Anzahl der Betreuungsverträge unter Berücksichtigung des Betreuungsumfangs, den erforderlichen Betreuungszeiträumen im Rahmen der täglichen Öffnungszeiten unter Wahrung der Aufsichtspflicht sowie der anerkannten Eingliederungsbedarfe für Kinder mit besonderem Förderungs- und Integrationsbedarf[2])
  • Die 5,3 VZÄ Springer fließen in der Gesamtbetrachtung des Betreuungspersonals ein. Bleiben aber in der Auswertung des Überhanges der päd. FK von 11,2 VZÄ unberücksichtigt, da diese Personalstellen bedarfsgerecht eingesetzt werden, um auftretende Personalengpässe z. B. durch Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverbote entgegenzuwirken.
  • Die 6,8 VZÄ an Hilfskräften können aufgrund einer abweichenden Qualifizierung nicht vollumfänglich in der täglichen Kinderbetreuung eingesetzt werden bzw. autark eine ganztägige Betreuung sicherstellen.
  • Von den insgesamt 13 VZÄ an Leitungstätigkeiten sind derzeit zwei ständige Vertretungen nicht besetzt.

 

Ergänzendchte ich anführen, dass Personal über den Mindestbetreuungsschlüssel hinaus unseren Kindern der Stadt zugutekommt, insbesondere der qualitativen Umsetzung des Bildungsauftrages „Bildung elementar“ - mit unterschiedlichen konzeptionellen Ausrichtungen.

 

Zu 3.  Nach aktueller Auswertung des Personalamtes sind im Jahr 2024 29 (22, 897 VZÄ) Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen aus unterschiedlichen Gründen aus dem Erzieherdienst der Stadt Wernigerode ausgeschieden.

Gemäß dem Stellenplan 2025/26 wurden davon insgesamt 9,538 VZÄ nicht nachbesetzt. Die Reduktion gliedert sich in 8,440 VZÄ durch den Wegfall von Stellen ohne Nachbesetzung und 1,098 VZÄ durch unbefristete Arbeitszeitveränderungen.

 

 

 

Zu 4.  Die angeführten sieben Stellenreduzierungen sind Bestandteil der unter Punkt 3. angeführten Stellenminderungen gemäß der Stellenplanung für 2025/2026. Eine Umwandlung zu Gunsten von 2,0 VZÄr multiprofessionelle Fachkräfte, die die pädagogischen Fachkräfte im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern anleiten und in der Elternarbeit unterstützen, erfolgt ohne zusätzliche Stellenerweiterung in der Stellenbedarfsplanung für 2025/2026. Für die Multiprofessionellen Fachkräfte sind kompetenzerweiternde Qualifizierungen (z. B. Sozialpädagoge, Heilpädagoge, Ergotherapeut) vorgesehen.

 

In der nachfolgenden Grafik erhalten Sie eine Aufstellung der Renteneintritte gemäß Regelaltersgrenzen. Für 2025 sind darüber hinaus uns angezeigte Renteneintritte berücksichtigt sowie eine Ruhephase im Rahmen der Altersteilzeit.

 

 

 

 

        


[1] Setzt sich zusammen aus:

1) gesetzlich festgelegten Betreuungsfaktor (KK: 0,187; KG: 0,083; Hort: 0,052)

2) vereinbarten betreuungsstunden pro Kind

3) Arbeitsstunden der päd. Fachkräfte

[2] diagnostizierten Förderbedarf/ pädagogischen Begleitung gemäß SGB VIII, SGB IX, Zuweisungen erfolgen durch Jugendamt bzw. Sozialagentur.

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1. Die sich aus der Präsentation ergebene Diskrepanz der vorgehaltenen Mitarbeiter, Stand jetzt, im Verhältnis zum Mindestbetreuungsschlüssel beträgt gut 24 Stellen. Sie hatten erwähnt, dass Leitungsstellen nicht im Betreuungsschlüssel berücksichtigt werden würden. Wie viele Stellen wären dies für die Einrichtungen der Stadt Wernigerode inklusive der Ortsteile? Unabhängig davon stellt sich dann die systematische Frage, ob die Leitungskräfte inklusive der ständigen Stellvertretungen komplett aus der Betreuung wegen organisatorischer Verwaltungsfragen ausgeklammert werden müssen.

 

2. Ich bitte um Mitteilung der fiktiven Weiterentwicklung dieses Deltas zwischen Mindestbetreuungsschlüssel und künftiger „Ist-Zahl“ bei Festhalten am derzeitigen Personalkörper.

 

3. Es wurde mitgeteilt, dass bereits jetzt Stellen nicht nachbesetzt werden. Um wie viele Stellen handelt es sich insofern, wie viele Mitarbeiterinnen also haben durch Renteneintritt oder sonstigen Gründen in der letzten Zeit die Einrichtungen verlassen?

 

4. Es war zu hören, dass sich aus dem Personalentwicklungskonzept eine Reduzierung der Ist-Stellenzahl um sieben Stellen ergeben würde. Ist dies zutreffend? Soweit der Rat zur Überlegung kommen würde, dass man zu einer Deckelung der Überschreitung der Ist-Mitarbeiterzahl im Verhältnis zum Mindestbetreuungsschlüssel kommen sollte, wird schließlich höflichst darum gebeten, eine Übersicht hinsichtlich der Anzahl der in den nächsten Monaten und Jahren aus Altersgründen ausscheidenden Mitarbeiterinnen zu geben.        

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28.01.2025

       

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