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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt: Die Verlängerung des Optionszeitraumes gem. Jahressteuergesetz 2024 um zwei Jahre bis zum 31.12.2026. Ein erneuter Antrag gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich.

       

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

        

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Begründung:

Im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 ist eine weitere Fristverlängerung für die Umstellung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts beschlossen worden. Das Gesetz wurde am 18.10.2024 im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat uns mit Schreiben vom 10.10.2024 (Anlage 1) darüber informiert, dass die Fristverlängerung weiterhin im Jahressteuergesetz vorgesehen ist. Die Stadt Wernigerode hat in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Vertrags- und Satzungsanpassungen vorgenommen. Ein BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist erst am 12. Juni 2024 veröffentlicht wurden. Der Vorsteuerabzugsmöglichkeit ist noch umfangreich bei der Stadt zu prüfen und zu dokumentieren (Berechnung von Vorsteuerschlüsseln je Bereich) und auch im Finanzprogramm umzusetzen. Weiterhin fehlen auch noch einige Erläuterungen (BMF-Schreiben) zu einzelnen, aber doch umfangreichen Themen.  Ein Steuerrisikomanagement (Tax-Compliance) bei der Stadt Wernigerode wurde durch eine Software weitestgehend eingeführt und ist in der Erprobungs- und Anwendungsphase (Empfehlung des Deutschen Städtetages). Zudem soll in den nächsten zwei Jahren bei der Stadt das Vertragsmanagement eingeführt werden, welches dann unterstützend und frühzeitig eventuelle steuerrechtliche Fragestellungen klären kann. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die finanzielle Betrachtung. Nach aktuellem Stand steigen die umsatzsteuerbaren Umsätze der Stadt Wernigerode von derzeit (2024) ca. 16.4 Mio. € in 16 Betrieben gewerblicher Art (BgA) auf ca. 22.1 Mio. € bei 139 BgA bzw. steuerpflichtigen Sachverhalten an, was ca. 25 % der Erträge des städtischen Haushaltes entspricht. Zudem wird in 2025 eine neue Finanzsoftware in der Stadtverwaltung eingeführt. In der neuen Finanzsoftwaressen für die Neuregelung der Umsatzbesteuerung die Kontenstrukuren und Steuerschlüsselungen komplett überarbeitet werden.    

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Kascha

Oberbürgermeister        

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