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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt nach erfolgter Abwägung gemäß § 8 (4) StrG LSA, die Einziehung des Teilstücks der Kruskastraße, welches die Brücke Kruskastraße umfasst, gelegen in der Gemarkung Wernigerode, Flur 27, mit einer Gesamtfläche von 120 m², Flusskilometer 36+676 (HW 5743907;         RW 622448).

                               

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.4.1.01/3204/7852000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

100.000,00 EUR

 

 

X

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung                                                      100.418,42 EUR

X

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

 

X

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                

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Begründung:

Mit Beschluss Nr. 001/2024 vom 19.02.2024 wurde die Absicht zur Einziehung des Teilstücks der Kruskastraße, welches die Brücke Kruskastraße umfasst, zugunsten der Hochwasservorsorge entschieden. Nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung und erneuter Abwägung ist die Entscheidung zur Einziehung zu fällen.

 

Die dort befindliche Verkehrsfläche wird gemäß § 8 Abs. 4 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) eingezogen. Dieser Entscheidung ging eine Abwägung der für- und gegensprechenden Gründe der öffentlichen Beweggründe voraus. Im Ergebnis kann für die Herstellung und Vorbereitung des notwendigen Hochwasserschutzes, kein milderes Mittel als die Einziehung mit zusammenhängenden Rückbau der Brücke befürwortet werden. Die vollständige Abwägung, sowie die eingegangenen Widersprüche sind der Anlage beigefügt.

 

Die Einziehung wird mit Beschluss bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde beantragt. Weiterhin wird die Entnahme der Anlage am Gewässer Holtemme, bei der Unteren Wasserbehörde beantragt.

 

Die Möglichkeit eines Ersatzneubaus für eine Rad- und Fußngerbrücke befindet sich in Prüfung, ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln. Eine Beantragung dahingehend ist erfolgt, kann jedoch nur mit Einziehungsverfügung abschließend vom Fördermittelgeber entschieden werden. Die endgültige Entscheidung zu einem Ersatzneubau erfolgt nochmals mit gesonderter Beschlussvorlage.

                              

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Kascha

Oberbürgermeister     

 

Anlagen                          

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