Diese Seite verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
112/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
|
|
Stadtrat Wernigerode
|
Entscheidung
|
|
|
17.10.2024
|
ungeändert beschlossen
|
Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
| |||
| Freiwillige Aufgabe | X | Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.: 5.1.1.01.5012000/5022000/5032000
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | 70.000,00 EUR |
|
| Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
|
|
|
|
| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
|
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
|
| X |
|
| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
|
Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
|
| X |
|
| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
|
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
|
| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
|
Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
|
| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen |
| X |
|
Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
|
| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Soziale Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
|
|
|
S1. Gesundes Leben ermöglichen
|
| X |
|
| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
|
S2. Bildung ganzheitlich leben
|
| X |
|
| K2. Werte reflektieren und vermitteln
|
| X |
|
S3. Sicher leben - Risiken minimieren
|
| X |
|
| K3. Vielfalt leben
|
| X |
|
S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen |
| X |
|
| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
|
S5. Sozialen Ausgleich schaffen
|
| X |
|
| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
|
| X |
|
Sachverhalt ...
Begründung:
Die auszuschreibende Stelle dient zunächst einer Elternzeitvertretung und ist im Sachgebiet Bauleitplanung nachzubesetzen. Die Stelle wurde zweimal mit entsprechender Befristung ausgeschrieben. Leider fand sich daraufhin kein geeigneter Kandidat. Hierzu tragen mehrere Gründe bei, welche u.a. die Befristung, die Entgeltgruppe und die allgemeine deutschlandweite Suche nach dieser Berufsgruppe sein können.
Eine Entfristung der Stelle ist dadurch gelungen, dass mehrere Mitarbeiter in A61 befristet einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Nachdem sich diese Kollegen bereit erklärten, die nächsten 5 Jahre bei ihrer aktuellen Wochenarbeitszeit zu verbleiben, konnten die kumulierten Stunden zu einer Stelle zusammengefasst werden. Ziel ist es, die innerhalb der nächsten 5 Jahre durch Renteneintritt freiwerdende Stelle in der Bauleitplanung nachbesetzen zu können.
Mittlerweile wurde eine dritte Ausschreibung, nun als unbefristete Stelle, durchgeführt. Auch diese führte nicht zum gewünschten Erfolg. Durch die daraufhin vorgenommene Öffnung der Qualifikation auch für Geografen, erhofft sich die Stadtverwaltung für die vierte Ausschreibung einen größeren Personenkreis anzusprechen.
Die Aufgaben im Bereich der Bauleitplanung stellen Pflichtaufgaben nach dem BauGB, Erstes Kapitel, Allgemeines Städtebaurecht, erster bis dritter Teil, §§ 1-44 und Drittes Kapitel, sonstige Vorschriften, zweiter bis dritter Teil, §§ 200-232 dar. Wesentliche Aufgaben sind die Durchführung der Bauleitplanverfahren, die Erteilung von Genehmigungsfreistellungen sowie die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde im Zuge eines Bauantragsverfahrens.
Im Verfahren befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 75 „Nesseltal“. Hinzukommen wird in naher Zukunft der B-Plan Nr. 59 „Breite Straße 84“.
Investorengespräche der letzten 3-6 Monate zeigten weiteren Planungsbedarf. Dieser wird in Schierke den B-Plan Nr. 58 Sondergebiet „Sport- und Gesundheitshotel Schierke“ und die Neuaufstellung des B-Planes „Eisstadion“ betreffen, evtl. wird auch eine Änderung des Bebauungsplanes Brockenplateau notwendig.
In Wernigerode wurde über die Verlagerung des Batterieherstellers Eternity Technologies Manufacturing verhandelt. Die Nachnutzung der Fläche in der Bielsteinchaussee würde zu einem Planungserfordernis führen. Gleiches könnte bei der Neuansiedlung von Eternity Technologies Manufacturing im Gewerbegebiet Nr. 5 „Schmatzfelder Chaussee“ hervorgerufen werden. Ein Wohnbauvorhaben der GWW mbH im Bereich des Ziegenberges ist ebenso nicht ohne ein Bauleitplanverfahren umsetzbar. Auch bedacht werden sollte, dass mögliche Gewerbeansiedlungen (z.B. Karls Erdbeerhof) und die mögliche Neuausweisung von Gewerbegebieten ebenfalls Bauleitplanverfahren erforderlich werden lassen. Neu hinzukommende Anforderungen der regenerativen Energiegewinnung, hier sollte insbesondere an Windenergieanlagen gedacht werden, können ebenso nur über entsprechende Planverfahren zur Umsetzung gebracht werden.
Flexibles Reagieren auf kurzfristige Erfordernisse kann nur über eine angemessene Personaldecke erfolgen. Kleine Bauvorhaben, z.B. ist derzeit eine Satzung für ein Einfamilienhaus in Silstedt in der Vorbereitung, erfordern ebenso große Zeitaufwendungen.
Trotz der Delle der Baukonjunktur wurden 2023 insgesamt 113 Einvernehmen der Gemeinde und 22 Genehmigungsfreistellungen erteilt. Eine Prognose hierzu gestaltet sich allerdings schwierig.
Diese Stelle ist im Stellenplan 2025 in der Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer unter dem Produkt 5.1.1.01 Räumliche Planung zu finden (Seite 13 „Stellenübersicht Teil B: Arbeitnehmer“).
Anlage/n ...
Kascha
Oberbürgermeister
Stellenbeschreibung | Stellen-Nr.: 61.1.1.0 |
1. Arbeitsplatzinhaber
Name, Vorname: | Arbeitszeit: 32 h | Datum der Übernahme des Arbeits-platzes in der aktuellen Ausgestaltung:
|
2. Organisatorische Eingliederung
Funktionsbezeichnung: SB Bauleitplanung
| Amt/ SG: 61.1
| |
Unterstellt: SGL 61.1
| Unterstellung: -
| |
Vertretung für: 61.1.1.0 61.1.2.0
| Vertreten von: 61.1.0.0
| |
3. Erforderliche Qualifikation
(Benötigter Ausbildungsberuf, Hochschulabschluss, ggf. zusätzliche Abschlüsse oder Prüfungen)
Hochschulstudium in den Fachrichtungen Städtebau/Stadtplanung; Architektur oder Raumplanung, Vertiefung Städtebau; Fachrichtung Geografie |
4. Aufgabenbeschreibung
4.1 Kurzdarstellung der wesentlichen Aufgabeninhalte
|
- Bearbeitung von Bauleitplänen (Plan- und Textteil)
- Verfahrenssteuerung und Koordinierung der Bauleitplanverfahren
- Aufstellen von Satzungen gemäß Baugesetzbuch
- Bearbeitung von Stellungnahmen der Gemeinde
- Bearbeitung von Anträgen zu städtischen Satzungen |
4.2 Detaillierte Aufgabenbeschreibung
Lfd. Nr. | Arbeitsvorgänge / Aufgaben mit Arbeitsschritten
(Bei Bedarf werden weitere Seiten automatisch eingefügt!) | Zeit-anteil in % |
1.
2.
3.
4.
5.
| Bearbeitung von Bauleitplänen (Plan- und Textteil), CAD-gestützte Entwurfsbearbeitung selbständige Erstellung sowie Überprüfungen von Planzeichnungen, Textlichen Festsetzungen und Begründungen der Bebauungspläne, Anordnung und Prüfung B-Plan bezogener Fachplanungen (z.B. Schallgutachten, Verkehrsgutachten, Bodengutachten, Umweltbericht)
Verfahrenssteuerung und Koordinierung der Bauleitplanverfahren, einschl. der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Durchführung des Verfahrens mit den notwendigen Beteiligungsschritten (Beteiligung der politischen Gremien, Öffentlichkeit und Behörden) und der Erstellung eines Abwägungsvorschlages, Vorbereitung des Satzungsbeschlusses, Erarbeitung planungsrechtlicher Auskünfte und Stellungnahmen bzgl. Festsetzungen des Bebauungsplanes, Ausarbeitung und Prüfung städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB
Aufstellen von Satzungen gemäß Baugesetzbuch, inhaltliche Entwurfserarbeitung bis zur Rechtskraft Analog der Punkte 1 und 2 sind Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB zu erstellen
Bearbeitung von Stellungnahmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB Planungsrechtliche Einordnung von Bauvorhaben im Zuge der Beteiligung der Kommune im Baugenehmigungsverfahren, Beteiligung bei Anhörungs- und Erörterungsterminen mit Behörden und Bauherren;
Bearbeitung von Anträgen zu städtischen Satzungen Beurteilung und Prüfung Bau- und Planungsrecht bzgl. der Festsetzungen der Satzung, Widerspruch und Beratung von Bauherren | 25
50
10
10
5 |
Summe: | 100 |
5. Erforderliche Fachkenntnisse
Lfd. Nr. |
|
zu 1.-5. | BauGB, BauNVO, PlanzeichenVO, BauO-LSA, BauvorlagenVO, BImSchG, VwGO, VwVfG u.a.m. |
6. Besondere Befugnisse
(wie Weisungs- u. Unterschriftsbefugnisse, Handlungsspielräume)
|
7. Unterschriften
7.1 Bestätigung der Aufgabenübertragung durch die/den Vorgesetzte/n: Ich bestätige die Richtigkeit der Pkt. 1 - 6 dieser Stellenbeschreibung. Die Erläuterungen/Ausfüllanweisungen zu diesem Formular habe ich beachtet. | |
Datum:
| Unterschrift und Funktion des Vorgesetzten
|
7.2 Kenntnisnahme des Arbeitsplatzinhabers: Vorstehende Aufgaben und Befugnisse wurden dem Arbeitsplatzinhaber verbindlich übertragen. Dieser ist verpflichtet in diesem Rahmen eigenständig zu handeln und im Einzelfall auf Weisung des Vorgesetzten dienstlich notwendige Sonderaufgaben zu übernehmen. Eine Ausfertigung/Kopie mit den ausgefüllten Pkt. 1 - 6 habe ich erhalten. | |
Datum:
| Unterschrift des Arbeitsplatzinhabers
|
8. Stellenbewertung
Bewertungsergebnis: EG 10 TVöD (Tarifvertrag „Ingenieurinnen und Ingenieure“) | |
Datum:
| Unterschrift des Stellenbewerters
|