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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode.

                 

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:1.1.1.08.5421000

 

 

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

X

Mehraufwendungen* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

ca. 6.000,00.EUR

 

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

X

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                 

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Begründung:

Mit Beschlussfassung der Beschlussvorlage 093/2024 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Aufwandsentschädigungen für die Ortschaftsratsmitglieder und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister ebenfalls anzupassen.

 

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Stadträte lag mit der Beschlussvorlage 093/2024 bei ca. 27 %. Die Anpassung in den Ortschaften soll in einem ähnlichen Verhältnis erfolgen.

 

Laut der neuen Kommunalentschädigungsordnung haben Ortsbürgermeister von Ortschaften mit 501-1000 Einwohner (Reddeber, Minsleben, Schierke und Benzingerode) Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 115,00 € bis 340,00 €. Ortschaften mit über 1000 Einwohner (Silstedt) haben Anspruch auf 160,00 € bis 460,00 €.

 

Vorschlag: 270,00 € (bisher 210,00 €)

 

Der Höchstsatz r Ortschaftsratsmitglieder beträgt für Ortschaften vom 501-1000 Einwohner 38,00 € und für Ortschaften mit über 1000 Einwohner 46,00 €.

 

Vorschlag: 38,00 € (bisher 30,00 €)

 

Da Silstedt nur geringfügig über dem Schwellenwert liegt, Benzingerode nur knapp darunter und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Ortschaften, wird ein gemeinsamer Entschädigungssatz für alle Ortschaften vorgeschlagen.


Einwohnerzahlen der Ortschaften:

 

Benzingerode:  906

Minsleben:   544

Reddeber:   804

Schierke:   510

Silstedt:  1042

 

In der Anlage befinden sich die bereits aktualisierten Beträge aus der Vorlage 093/2024 (blau) und die neuen Beträge für die Ortschaften (rot).

                 

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Kascha

Oberbürgermeister                 

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