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Beratungsfolge

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Der Stadtrat möge beschließen:

 

  1. § 2 Abs. 2 der Satzung über die Verleihung des Kunstpreises der Stadt Wernigerode und des Kulturpreises der Stadt Wernigerode wird wie folgt geändert:

 

Vorsitzender der Jury ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter.

 

Mitglieder der Jury sind:

- der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport des Stadtrates

- der Vorsitzende des Kunst- und Kulturvereins

- je ein Fraktionsmitglied des Stadtrates

- drei Personen aus dem Bereichen Kunst und Kultur*

- eine Person aus dem Bereich Wirtschaft

 

* Änderungen im Satzungstext durch Fettung hervorgehoben

     

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Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

EUR

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

 

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

 

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

 

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

 

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

 

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

 

 

     

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Begründung:

Das Vergabegremium des Kunst- und Kulturpreises weist bisher die Eigentümlichkeit auf, dass Vertreter aus den Bereichen Kunst und Kultur kaum vertreten sind. Neben dem Vorsitzenden des Kunst- und Kulturvereins ist gemäß der Satzung nur ein weiterer Platz für Kunst- und Kulturschaffende vorgesehen.

 

In der Jury würde sich aktuell auf Grundlage der derzeit gelten Satzung folgende Zusammensatzung ergeben:

 

Politik:   8 Personen

Kunst/Kultur: 2 Personen

Wirtschaft:  1 Person

 

Der Antrag verfolgt das Ziel, durch eine Erhöhung der Zahl der Personen aus den Bereichen Kunst und Kultur von eins auf drei der Pluralität dieses Sektors gerecht zu werden und entsprechende Expertise in der Jury zu binden. Dafür sprechen verschiedene Gründe.

 

Fachliche Kompetenz in der Entscheidungsfindung

 

Die Beurteilung künstlerischer und kultureller Leistungen erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis und Erfahrung im kulturellen Sektor. Kunst- und Kulturschaffende verfügen über die notwendige Expertise, um die Qualität, Originalität und Relevanz der eingereichten Arbeiten fundiert einzuschätzen. Eine Erhöhung ihres Anteils in der Jury von zwei auf vier Vertreter würde die fachliche Kompetenz des Gremiums signifikant stärken. Dies ist insbesondere wichtig, da die Mehrheit der Jury derzeit aus fachfremden Bereichen (Politik und Wirtschaft) stammt. Die Erweiterung würde sicherstellen, dass die Entscheidungen auf einer soliden Grundlage von Fachwissen und praktischer Erfahrung im Kulturbereich getroffen werden.

 

Repräsentation der kulturellen Vielfalt

 

Der Kunst- und Kultursektor zeichnet sich durch eine große Diversität an Stilen, Richtungen und Ausdrucksformen aus. Eine Jury mit vier Vertretern aus dem Kulturbereich kann diese Vielfalt besser abbilden als eine mit nur zwei Vertretern. Jedes zusätzliche Jurymitglied aus dem Kultursektor bringt eine eigene Perspektive und Expertise mit, sei es in Bezug auf verschiedene Kunstformen, kulturelle Strömungen oder zeitgenössische Entwicklungen. Diese erweiterte Repräsentation erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die gesamte Bandbreite der eingereichten Arbeiten angemessen gewürdigt und bewertet wird. Obwohl auch vier Vertreter nicht alle Facetten des Kulturlebens abdecken können, stellt dies eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation dar.

 

Erweiterung des Beurteilungsspektrums

 

Eine begrenzte Anzahl von Kulturvertretern in der Jury birgt das Risiko einer eingeschränkten Perspektive bei der Beurteilung der Beiträge. Mit nur zwei Vertretern besteht die Gefahr, dass deren individuelle Präferenzen und Erfahrungen überproportional ins Gewicht fallen. Die Erhöhung auf vier Vertreter würde dieses Risiko minimieren und das Spektrum der berücksichtigten kulturellen Ansätze und Wertungen erweitern. Ein breiteres Expertengremium erhöht die Chance, dass auch innovative oder weniger etablierte Kunstformen und kulturelle Ausdrucksweisen angemessen berücksichtigt werden. Dies fördert nicht nur die Fairness des Auswahlprozesses, sondern trägt auch dazu bei, dass der Preis die dynamische Entwicklung der Kunst- und Kulturszene besser widerspiegelt.

 

 

 

 

Gez. Thomas Schatz

Stadtrat

     

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