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101/2024 - Stadtrat
Beratungsfolge ...
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Stadtrat Wernigerode
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Vorberatung
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17.10.2024
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zur Kenntnis genommen
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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21.11.2024
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ungeändert beschlossen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.11.2024
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ungeändert beschlossen
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Stadtrat Wernigerode
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Entscheidung
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05.12.2024
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ungeändert beschlossen
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Finanzielle Auswirkungen ...
Art der Aufgabe:
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X | Freiwillige Aufgabe |
| Pflichtaufgabe |
Finanzielle Auswirkungen:
Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:
| keine finanziellen Auswirkungen | EUR |
| Gesamteinnahmen* in Höhe von: | EUR |
X | Gesamtausgaben* in Höhe von: 1.1.1.02/0010.7844000 *Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich! | 3.000 EUR |
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X | Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung | |||||
| keine |
| einmalige |
| Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v. | EUR/Jahr |
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| (Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage) |
Deckung: 1.1.1.10/0080.7834000
Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:
Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.
| fördernd | kein Effekt | hemmend |
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| fördernd | kein Effekt | hemmend |
Ökologische Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen |
| Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit | Bitte ein „x“ eintragen | ||||
Ö1. Klima schützen
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| X |
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| W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken |
| X |
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Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
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| X |
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| W2. Leben und Arbeiten verknüpfen |
| X |
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Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln |
| X |
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| W3. Soziales und ökologisches Wirtschaften fördern |
| X |
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Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren |
| X |
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| W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen | X |
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Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen |
| X |
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| W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten |
| X |
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Soziale Zukunftsfähigkeit |
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| Kulturelle Zukunftsfähigkeit |
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S1. Gesundes Leben ermöglichen
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| X |
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| K1. Wernigerode als selbstbewusste Mittelstadt begreifen |
| X |
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S2. Bildung ganzheitlich leben
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| X |
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| K2. Werte reflektieren und vermitteln
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| X |
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S3. Sicher leben - Risiken minimieren
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| X |
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| K3. Vielfalt leben
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| X |
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S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen | X |
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| K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln |
| X |
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S5. Sozialen Ausgleich schaffen
| X |
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| K5. Kunst und Kultur wertschätzen
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| X |
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Sachverhalt ...
Begründung:
Die Gesellschafter Landkreis Harz (15.05.24), Welterbestadt Quedlinburg (09.04.24) und Gemeinde Nordharz (12.06.24) haben zum 31.12.2024 fristgemäß gekündigt und scheiden damit mit Ablauf dieses Datums aus der AFG Harz mbH aus. Die ausscheidenden Gesellschafter erhalten von der Gesellschaft für den Verlust des Geschäftsanteils eine Abfindung in Höhe des Nennbetrages des Gesellschaftsanteils.
Im Rahmen eines Arbeitsgespräches am 21.08.2024 haben sich die verbleibenden Gesellschafter darauf verständigt, die Gesellschaft über den 01.01.2025 fortzusetzen.
Grundvoraussetzung ist, dass die aufgegebenen Geschäftsanteile übernommen werden.
Daher werden die eingezogenen Gesellschaftsanteile der ausscheidenden Gesellschafter wie folgt von anderen Gesellschaftern übernommen.
- Die Stadt Wernigerode übernimmt Gesellschaftsanteile mit einem Nennbetrag in Höhe von 3.000 €.
- Die Stadt Blankenburg (Harz) übernimmt Gesellschaftsanteile mit einem Nennwert in Höhe von 3.000 €.
- Die Stadt Harzgerode übernimmt Gesellschaftsanteile mit einem Nennbetrag in Höhe von
3.000 €.
Gemäß § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der AFG Harz mbH haben, ab Zeitpunkt der Absendung des Kündigungsschreibens bis zum Wirksamwerden der Kündigung, die kündigenden Gesellschafter kein Stimmrecht mehr.
Die Arbeitsförderungsgesellschaft Harz mbH führt seit 1992 als Träger sozialer Maßnahmen, überwiegend Maßnahmen im Bereich der Landschaftspflege und -erhaltung und der Verbesserung der touristischen Infrastruktur durch, wobei den Landschaftspflegemaßnahmen von Ihrem Umfang und ihren Inhalten her besondere Bedeutung zukommt.
Die Maßnahmen der Verbesserung der touristischen Infrastruktur zielen insbesondere auf die Sanierung von Wegen, Plätzen und Raststätten im Umfeld der Kommunen ab. Weiterhin ist die AFG im größeren Umfang bei der Wiederaufforstung und der Instandhaltung der Forstwege und der Forstinfrastruktur tätig.
Ziel der Maßnahmen war die Überführung von Arbeitssuchenden in den 1. Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft entwickelte sich in den zurückliegenden Jahren zunehmend und gewollt als Dienstleister für die Kommunen zur Beschäftigung von Zielgruppen.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 hat das Instrument der Arbeitsgelegenheit massiv an Bedeutung verloren. Für die AFG hatte dies zur Folge, dass ihr Hauptbetätigungsfeld, die Durchführung geförderter Maßnahmen, fast vollständig zum Erliegen kam und eine Neuausrichtung der Gesellschaft unabdingbar wurde. Zur Sicherung der Gesellschaft wurden verschiedene Strukturmodelle entwickelt, um die Gesellschaft finanziell stabiler und von arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen unabhängiger zu machen.
Dazu gehören die Betreibung der Grube Glasebach, die Organisation und Abwicklung der touristischen Fahrten mit der Rübelandbahn, die Betreuung der Bibliothek in Blankenburg und Elbingerode sowie die Wanderwegeunterhaltung.
Zur Stabilisierung der Gesellschaft sind marktwirtschaftlich geführte Aufträge insbesondere der Gesellschafter im Bereich der touristischen Infrastruktur erforderlich.
Um die Ertragslage zu stabilisieren wurde bereits im November 2022 ein Beschluss zur Sicherung der Auskömmlichkeit gefasst, indem sich die Gesellschafter an den Overheadkosten, der in ihrem Territorium beschäftigten Arbeitnehmer beteiligen.
Die Stadt Wernigerode beauftragt die AFG vorwiegend in den Bereichen Grünanlagen und Wildpark sowie im Bereich der Stadtforst. Die AFG bietet Arbeiten im Bereich der Baumpflege an, die die Stadt Wernigerode ansonsten teurer an Dritte vergeben müsste. Die AFG bietet weiterhin auch die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur an (Wegebau, Bau und Reparatur von Schutzhütten und Bänken usw.). Diese Tätigkeiten finden vorwiegend in den kalten Jahreszeiten statt und können von Seiten der Stadt hier nicht getätigt werden, da die Mitarbeiter für den Winterdienst bereitgehalten werden müssen.
Die Gesellschafterstruktur setzt sich 2024 wie folgt zusammen:
Gesellschafter | Anteile in % | Stimmanteil - je 250 € eine Stimme | Stammkapital |
Landkreis Harz | 21,14 | 26 | 6.500,00 € |
Stadt Wernigerode | 17,07 | 21 | 5.250,00 € |
Stadt Blankenburg | 29,27 | 36 | 9.000,00 € |
Stadt Oberharz am Brocken | 15,46 | 19 | 4.750,00 € |
Stadt Harzgerode | 4,88 | 6 | 1.500,00 € |
Welterbestadt Quedlinburg | 4,06 | 5 | 1.250,00 € |
Stadt Ballenstedt | 4,06 | 5 | 1.250,00 € |
Gemeinde Nordharz | 4,06 | 5 | 1.250,00 € |
| 100,00 | 123 | 30.750,00 € |
Die Gesellschafterstruktur würde nach den Beschlüssen der jeweiligen Gremien wie folgt aussehen:
Gesellschafter | Anteile in % | Stimmanteil - je 250 € eine Stimme | Stammkapital |
Stadt Wernigerode | 26,83 | 33 | 8.250,00 € |
Stadt Blankenburg | 39,02 | 48 | 12.000,00 € |
Stadt Oberharz am Brocken | 15,46 | 19 | 4.750,00 € |
Stadt Harzgerode | 14,63 | 18 | 4.500,00 € |
Stadt Ballenstedt | 4,06 | 5 | 1.250,00 € |
| 100,00 | 123 | 30.750,00 € |
Eine Nachschusspflicht der Gesellschafter besteht nicht mehr gemäß Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2013.