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Beratungsfolge

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1. Abweichung von der Ladungsfrist

In § 1 Abs. 4 Satz 2 Geschäftsordnung des Stadtrates ist geregelt, dass zwischen der Bereitstellung der Sitzungsunterlagen im Internet und der Sitzung mindestens sieben volle Kalendertage liegen. Die Ladungsfrist für die konstituierende Sitzung des Stadtrates endete am 25.06.2024 und zu diesem Zeitpunkt war der Sachverhalt noch nicht bekannt. Unter Beachtung des § 3 Abs. 3 Geschäfts-ordnung des Stadtrates ist nach erfolgter Einladung, die Erweiterung der Tagesordnung um Angele-genheiten, die in öffentlicher Sitzung zu behandeln wären, nicht zulässig. Die Erweiterung der Ta-gesordnung um eine dringende Angelegenheit, die in nichtöffentlicher Sitzung (§ 5) zu behandeln wäre, ist nur zu Beginn einer nichtöffentlichen Sitzung zulässig, wenn alle Mitglieder des Stadtrates anwesend sind und kein Mitglied widerspricht. Da es sich hierbei um eine Eilentscheidung zur Erhö-hung des Ansatzes im aktuellen Haushaltsplan handelte, wäre diese öffentlich zu behandeln gewe-sen. Beschlussvorlagen dürfen jedoch nur aus wichtigen Gründen nichtöffentlich behandelt werden. Grundsätzlich ist öffentlich zu beraten und zu beschließen.

 

Dessen ungeachtet, wurde aufgrund der fachinternen Abstimmung die Eilentscheidung erst am 11.07.2024 dem Oberbürgermeister zur Unterschrift vorgelegt.

 

2. Notwendigkeit der Klimaanpassungsmaßnahme

Bereits im Jahr 2020 hat der Wernigeröder Stadtrat das Integrierte Stadtteilkonzept Hasserode be-raten und 2021 beschlossen. Ein solches Konzept war u.a. erforderlich, um in das Städtebau-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ aufgenommen zu werden, was im Jahr 2022 schließlich auch gelang. Bestandteil des beschlossenen Konzeptes war u.a. die Aufwertung des Floßplatzes.

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eines mit langjähriger Laufzeit, bei dem jährlich sog. Programmjahre (Zeitraum mit je 5 Haushaltsjahren) beantragt werden.

Die Städtebauförderung setzt sich aus Mitteln des Bundes, der Länder und dem Eigenanteil der Kommunen zusammen. Der Bund hat im Rahmen der Neuausrichtung der Städtebauförderung als zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines Programmjahres die Durchführung einer sog. Klimamaßnahme festgeschrieben. Im Programmjahr 2022 hat die Stadt Wernigerode die Bewilli-gung eines Kostenrahmens von 1,165 Mio. €r fünf Einzelmaßnahmen in Hasserode erhalten. Die Sanierung des Floßplatzes als historische Grünanlage ist dabei die sog. Klimamaßnahme des Pro-grammjahres. Sollte sich die Stadt Wernigerode womöglich nun gegen den Ausbau des Floßplatzes entscheiden, wäre automatisch die gesamte Bewilligung des Programmjahres hinfällig. Bereits ab-gerufene Fördermittel wären zurückzuzahlen. Zudem wäre eine solche Entscheidung ein fatales Signal an die Bewilligungsbehörden hinsichtlich der zukünftigen Antragstellungen. Der Floßplatz stellt i.Ü. ein wichtiges städtebauliches Element an der Landesstraße 100 und dem Endhaltepunkt des Wernigeröder Citybusses dar. Mit Erhalt und Aufwertung der Grünanlage soll ein beliebter Identifikationsort im oberen Hasserode wiederbelebt werden ganz im Sinne der Grundsätze der Stadtentwicklung und der Städtebauförderung. Die Burgmühlenstraße (BSt. 5.1.1.4.3352.7852000) ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2023. Der Floßplatz (BSt. 5.1.1.04.3354.7852000 in 2024) war Be-standteil des dem Stadtrat vorgelegten Haushaltsplan-Entwurfs 2024. In den Ausschussberatungen sorgte er für keinerlei Bedenken.

 

3. unverzügliche Information des Stadtrates über Eilentscheidungen

Sobald eine Eilentscheidung getroffen wurde und das Ratsbüro Kenntnis hiervon hat, wird ein ent-sprechender Top der nächsten Stadtratssitzung und das Dokument den Sitzungsunterlagen hinzu-gefügt. Eine entsprechende Benachrichtigung der Stadtratsmitglieder erfolgt über die Ratsinfopost. Im vorliegenden Fall kam es zu einem Bürofehler in der arbeitsintensiven Zeit der konstituierenden Sitzungen. Eine Prozessanpassung soll derartige Fehler zukünftig ausschließen.

 

4. Im Vorfeld begonnene Schritte zur Umsetzung der Maßnahme

Bisher wurde nur hausintern der Bestand der Parkanlage aufgenommen sowie die Zielvorgaben der Maßnahme aufgestellt. Aus diesen Informationen sollen zeitnah die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt werden.

 

Aus der Maßnahme heraus sind noch keine finanziellen Mittel abgeflossen. Die Planung erfolgt generell nur hausintern mit den vorhandenen Kapazitäten. Finanzielle Bindungen begründen sich nur in Bezug auf die Fördermaßnahme und deren Gesamtumsetzung, hier insbesondere durch die Abhängigkeit der zwingenden Umsetzung einer Klimaschutzmaßnahme. Diese ergeben sich für die geplante Bauausführung der Landschaftsarbeiten.

 

Die Rechtfertigung der Maßnahme, bezüglich der Haushaltskonsolidierung, ergibt sich anhand der Ausführungen im Punkt 2. Die Maßnahme ist aufgrund der engen räumlichen Nähe zur Grundmaß-nahme Burgmühlenstraße auch im weiteren Zusammenhang zu sehen. Die Baumaßnahme Burgmühlenstraße befindet sich seit dem 26.08.2024 in der Ausführung.

 

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In Bezug auf die Eilentscheidung vom 11. Juli 2024, die die Freigabe von 30.000 EUR für die soge-nannte "Klimamaßnahme Floßplatz" umfasst, möchte ich darum bitten, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung vorzunehmen. Dafür sprechen folgende Gründe.

 

Gemäß § 65, Abs. 4 KVG LSA und § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wernigerode ist es dem Hauptverwaltungsbeamten gestattet, im Falle unaufschiebbarer Angelegenheiten anstelle der Vertretung zu entscheiden. Diese Eilentscheidung wurde jedoch nur zwei Tage nach der Stadtrats-sitzung am 9. Juli getroffen. Vor diesem Hintergrund erscheint es mir geboten zu hinterfragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, die entsprechenden Entscheidungen, gegebenenfalls durch eine Abweichung von den üblichen Ladungsfristen, bereits in dieser Sitzung zu treffen. Zudem möchte ich anmerken, dass der Stadtrat über den Sachverhalt in dieser Sitzung nicht informiert wurde, was in Anbetracht der Bedeutung des Themas zu einer besseren Transparenz beigetragen hätte.

 

Die Freigabe von 30.000 EUR zur Kofinanzierung von Fördermitteln für die sogenannte "Klimamaß-nahme Floßplatz" ist mir insofern unklar, als dass mir kein Stadtratsbeschluss bekannt ist, der die Verwaltung zu einem solchen Vorhaben bzw. zur Verwendung von Haushaltsmitteln in dieser Höhe ermächtigt hätte. Zwar ist die Neugestaltung des Floßplatzes als Maßnahme im Stadtteilentwick-lungsprogramm für den Ortsteil Hasserode verankert, jedoch möchte ich anmerken, dass dies allein wohl keine hinreichende Grundlage für die Umsetzung einer Maßnahme in dieser finanziellen Grö-ßenordnung darstellt. Hier bedarf es meines Erachtens eines expliziten Beschlusses der Vertretung oder des Hauptausschusses. In diesem Zusammenhang drängt sich der Eindruck auf, dass die Eil-entscheidung möglicherweise genutzt wurde, um eine breite Diskussion im Stadtrat über die Priori-sierung der sogenannten "Klimamaßnahme Floßplatz" zu umgehen, insbesondere vor dem Hinter-grund der laufenden Konsolidierungsmaßnahmen, die bis jetzt vor allem vom Stadtrat getragen und vorangetrieben werden.

 

Erlauben Sie mir des Weiteren den Hinweis, dass gemäß § 65, Abs. 4 KVG LSA und § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt eine unverzügliche Information des Stadtrates über Eilentscheidungen vorgeschrieben ist. In diesem Fall wurde ich jedoch erst am 21. August, also deutlich nach der Ent-scheidung am 11. Juli, durch das Ratsbüro informiert. Diese Verzögerung erscheint mir problema-tisch und widerspricht den geltenden Vorgaben.

 

Ich möchte Sie daher bitten, die Rechtmäßigkeit der Freigabe von 30.000 EUR für die Kofinanzie-rung von Fördermitteln zu prüfen und dem Stadtrat diesbezüglich Bericht zu erstatten.

 

Darüber hinaus wäre ich dankbar für eine detaillierte Information darüber, welche Maßnahmen die Bauverwaltung im Rahmen der sogenannten "Klimamaßnahme Floßplatz" bereits ergriffen hat wel-che finanziellen Bindungen daraus für die Stadt entstanden sind bzw. entstehen könnten (und wie es zu rechtfertigen ist, dass eine doch eher untergeordnete Maßnahme wie die Umgestaltung des Floßplatzes vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung mit solchem Nachdruck verfolgt wird

 

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