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Gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wernigerode (Straßenreinigungsgebührensatzung) ist festgelegt, dass ein Anspruch auf Gebührenminderung besteht, falls die Straßenreinigung länger als einen Monat eingestellt bleibt.

 

Dies trifft für den Straßenzug Am Wiesenhang zu. Daher erfolgt automatisch ein Erlass der Gebühr zu den Reinigungsausfällen.

 

Zu beachten ist, dass die Änderung erst nach dem Abschluss der Bautätigkeit in den Bescheiden erfolgt, da zu Beginn die konkreten Zeiträume nicht bekannt sind.

 

 

     

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  1. Werden die Beiträge für die Straßenreinigung erstattet, wenn Am Wiesenhang aufgrund der Baumaßnahme eine längere Zeit nicht gekehrt werden kann?

     

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26.08.2024

    

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