Zu 1.):
In der Anlage befinden sich die Tourenpläne des städtischen Bauhofes; hier sind die Ausführungstage der Straßenreinigung für Wernigerode und den Ortsteilen notiert. Die konkreten Uhrzeiten sind in den Tourenplänen allerdings nur da aufgeführt, bei denen der Fahrzeugführer der Kehrmaschinen aufgrund von Halteverbotsbeschilderungen bzw. gekennzeichneten Anwohnerparkausweise sich an feste vorgegebene Zeiten halten muss.
Zu 2.):
„…Übervolle…“ Papierkörbe sind nicht das Regelbild in der Innenstadt von Wernigerode. Sie sind lediglich eine Ausnahme und rechtfertigen somit nicht eine zusätzliche Entleerung.
Bei Veranstaltungen werden zusätzliche Müllbehälter bzw. Müllpressen aufgestellt, um dem zusätzlichen Müllaufkommen entgegenzuwirken. Die Innenstadt gleicht zu keiner Zeit einem „…Schlachtfeld von Müll und Verpackungsmaterialien…“.
Zu 3.):
Kontrolle und Grundreinigung erfolgen 1x pro Woche. Im Einzelnen bei Bedarf auch täglich.
Zu 4.):
Dies wurde bereits vor der Fragestellung im Ausschuss durch Grünanlagen und Bauhof durchgeführt. Der Zustand ist mangelfrei.
Zu 5.):
In Absprache mit der Amtsleiterin Ordnungsamt und dem Dezernenten für Stadtplanung entspricht die Einsicht den Regeln der Verkehrssicherheit. Die Situation ist vergleichbar mit eng bebauten Straßenecken. Durch verantwortungsbewusstes und umsichtiges Fahren ist die Einsicht durchaus gegeben.
Die Stauden werden turnusmäßig im Herbst/ Spätwinter geschnitten.
Zu 6.):
Die Fläche wird regelmäßig durch die Verkehrsüberwacher kontrolliert. Nach kurzer Eingewöhnungsphase sind nunmehr nur noch wenige Parklverstöße festzustellen. Es gilt die bestehende Parkverbotszone. Weitere Regelungen durch Verkehrszeichen (Verschärfung der Regel zum Park- und Haltverbot) sind daher momentan nicht vorgesehen.
Datum: 16.09.2024
gez. Dorff/ Kramer
Dezernenten