Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

hrend des Rathausfestes wurden Flächen, die als Veranstaltungsgelände dienen, in die Verantwortung der Wernigeröder Tourismus GmbH (WTG) übergeben. Die WTG stimmt mit allen Beteiligten die entsprechenden Platzbedarfe ab.

Im Vorfeld jeder Veranstaltung werden mit dem jeweiligen Veranstalter/ Organisator die erforderlichen Rettungserschließungen abgestimmt und verbindlich festgelegt. In der Folge werden die Anfahrtsrouten der Feuerwehr ggf. angepasst, um eine höchstmögliche Effektivität bei der Anfahrt zu Einsatzpunkten zu erreichen.

Seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes erfolgen stichpunktartig Kontrollen bzgl. Gewährleistung der Rettungserschließung. Bei den auch zum Rathausfest erfolgten Kontrollen wurden keine Abweichungen von den im Vorfeld festgelegten Rettungserschließungen festgestellt. Darüber hinaus hat der/ die jeweilige Veranstalter/ Veranstalterin dafür Sorge zu tragen, dass die Rettungserschließung jederzeit gesichert ist.

 

Wenn von Seiten Dritter ggf. Gefährdungen der Rettungserschließung bei Veranstaltungen festgestellt werden, so können diese mit entsprechenden Dokumentationen in Form von Bild und Schrift zur weiteren Bearbeitung an das Ordnungsamt gegeben werden. Jedoch muss der Anzeigende dann als Zeuge zur Verfügung stehen.

 

Zu 2.):

Je nach Intensität des Verstoßes gegen Rechtsnormennnen Sanktionen in Form von Verwarngeldverfahren, Bußgeldverfahren oder Strafanzeige eingeleitet werden.

 

     

Reduzieren

Beim Rathausfest war die Bestuhlung durch die Gastronomen am Marktplatz störend für FußngerInnen und BesucherInnen des Festes, insbesondere durch das Restaurant „Ratskeller“. Auch das Café am Markt hatte statt der überlichen drei Tisch/Stuhl-Reihen vier Reihen aufgebaut, sodass ein Durchkommen für die Gäste schwer war.

 

Inwiefern wird die Bestuhlung durch die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes kontrolliert?

Welche Sanktionen greifen bei Verstoß gegen die Richtlinien?

     

Reduzieren

29.08.2024    

nach oben