Während des Rathausfestes wurden Flächen, die als Veranstaltungsgelände dienen, in die Verantwortung der Wernigeröder Tourismus GmbH (WTG) übergeben. Die WTG stimmt mit allen Beteiligten die entsprechenden Platzbedarfe ab.
Im Vorfeld jeder Veranstaltung werden mit dem jeweiligen Veranstalter/ Organisator die erforderlichen Rettungserschließungen abgestimmt und verbindlich festgelegt. In der Folge werden die Anfahrtsrouten der Feuerwehr ggf. angepasst, um eine höchstmögliche Effektivität bei der Anfahrt zu Einsatzpunkten zu erreichen.
Seitens der Mitarbeiter des Ordnungsamtes erfolgen stichpunktartig Kontrollen bzgl. Gewährleistung der Rettungserschließung. Bei den auch zum Rathausfest erfolgten Kontrollen wurden keine Abweichungen von den im Vorfeld festgelegten Rettungserschließungen festgestellt. Darüber hinaus hat der/ die jeweilige Veranstalter/ Veranstalterin dafür Sorge zu tragen, dass die Rettungserschließung jederzeit gesichert ist.
Wenn von Seiten Dritter ggf. Gefährdungen der Rettungserschließung bei Veranstaltungen festgestellt werden, so können diese mit entsprechenden Dokumentationen in Form von Bild und Schrift zur weiteren Bearbeitung an das Ordnungsamt gegeben werden. Jedoch muss der Anzeigende dann als Zeuge zur Verfügung stehen.
Zu 2.):
Je nach Intensität des Verstoßes gegen Rechtsnormen können Sanktionen in Form von Verwarngeldverfahren, Bußgeldverfahren oder Strafanzeige eingeleitet werden.