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Auszug aus der Beantwortung der kleinen Anfrage von Frau Eilert im Ordnungsausschuss am 31.01.2023

 

Bewohnerparken

 

Da der Wunsch nach Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs bereits mehrfach an die Stadt herangetragen wurde, hat 2021 eine umfangreiche Betrachtung des ruhenden Verkehrs stattgefunden, deren Ergebnis wir Ihnen gern mitteilen.

 

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.

r die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung wird die Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheibe, Parkuhr oder Parkscheinautomat empfohlen.

 

Die Vorteile für die Bewohner erzeugen Nachteile für andere Nutzer und Nutzergruppen, denn nicht jeder Bewohner ist mit Hauptwohnsitz im Quartier gemeldet. Zu Besuch kommenden Freunden, Familienangehörigen, Geschäftskunden und Mitarbeitenden ist eine Nutzung von reservierten Bewohnerparkflächen ebenfalls nicht möglich. Für diese Gruppen käme nur noch die Nutzung der bewirtschafteten Parkflächen (Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat) in Frage. Ausnahmegenehmigungen zum Parken im Bewohnerparkbereich sind für diese Nutzergruppen ebenfalls nichtglich.

 

Im Rahmen der Prüfung von Bewohnerparkvorrechten haben wir die Grundstückszufahrten und privaten Stellflächen im Quartier erhoben. Die 107 Privatanschriften in den Straßen Georgiistraße, Plemnitzstraße, Bodestraße sowie Ilsenburger Straße und Alte Poststraße verfügen augenscheinlich insgesamt über 153 oder mehr Stellflächen auf privatem Grund. 15 Grundstücke haben keine Zufahrt und damit nicht die Möglichkeit, auf eigenem Grund einen Stellplatz zu nutzen.

Diesen 153 Stellflächen auf privatem Grund stehen 237 privat zugelassene Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse kleiner 3,5 t gegenüber. Die privat zugelassenen Fahrzeuge übersteigen demnach die vorhandenen privaten Stellflächen um 84 Fahrzeuge.

Es besteht somit ein Mangel an privaten Stellfchen.

 

Im öffentlichen Verkehrsraum sind je nach Fahrzeuggröße und Parkraumausnutzung etwa 95 Stellflächen in der Georgiistraße, Plemnitzstraße und Bodestraße vorhanden. (Zum damaligen Zeitpunkt existierten weitere 3 Kurzzeitparkflächen in der Ilsenburger Straße, wovon sich 2 jetzt in der Bodestraße befinden).

Rechnerisch können damit die privaten und öffentlichen Stellflächen den Parkraumbedarf insgesamt vollständig abdecken. Um dies praktisch zu ergründen, haben wir an verschiedenen Wochentagen und zu verschiedenen Uhrzeiten die Parkraumauslastung der öffentlichen Parkflächen im Quartier erhoben. Um damit zu verifizieren, ob der öffentliche Parkraum durch einpendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses und anderer Arbeitgeber überbelastet ist, haben wir im Zeitraum zwischen 24.02.2021 und 23.03.2021 insgesamt neun Mal an unterschiedlichen Wochentagen und zu verschiedenen Uhrzeiten die Auslastung des Parkraums erhoben.

 

Der Auslastungsgrad der öffentlichen Parkflächen lag zwischen 72,4 % (71 parkende Fahrzeuge) an einem Donnerstagvormittag und 90,8 % (89 Fahrzeuge) an einem Freitag- und Dienstagvormittag vor. Die zweithöchste Auslastung lag Donnerstagnacht mit 89,8 % (88 Fahrzeuge) vor.

 

r die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers bestand somit zu jedem Zeitpunkt der Erhebungen die Möglichkeit, innerhalb des Quartiers und damit in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung, einen Stellplatz für ihr Fahrzeug zu finden.

 

Mit der damaligen Auslastung des öffentlichen Parkraumes war es daher nicht zulässig, einen Bewohnerparkbereich auszuweisen.

 

Um Vergleichswerte zu erhalten, wurde zusätzlich parallel zur Erhebung im Georgii-Quartier in weiteren Wohnstraßen mit beiderseitiger Bebauung und dem Parken im öffentlichen Straßenraum die Parkraumauslastung erhoben. So wurde die Auslastung im Quartier Kruskastraße, Kesselmühlenstraße und Goethestraße sowie in den Wohnstraßen Karlstraße, Kirchstraße sowie im sogenannten Heideviertel erhoben. Im Ergebnis lagen dort Auslastungen des vorhandenen öffentlichen Parkraums mit und ohne Bewohnerparkvorrechte zwischen 75,4 % und 100 % vor.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass die zum damaligen Erhebungszeitraums vorliegenden Bedingungen durch Lockdown, Home-Schooling, Home-Office und Kurzarbeit sowie Kontakt- und Besuchsbeschränkungen im Klinikum einen Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben können. Daher fand am 16.06.2021 eine zweimalige Wiederholung statt. Kontaktbeschränkungen waren zu diesem Zeitpunkt fast vollständig aufgehoben und das Waldhofbad konnte bereits besucht wurde. Im Ergebnis waren Auslastungen zwischen 77,6 % (vormittags) und 89,8 % (nachtmittags) festzustellen.

 

Am 10.02.2022 fand nach einem Hinweis aus dem Quartier nochmals eine Zählung statt, da zu diesem Zeitpunkt die begonnenen Abrissarbeiten dazu führten, dass 10 Parkflächen nicht zur Verfügung standen. Am Nachmittag lag bei verringertem Parkraumangebot eine Auslastung von 85,2 % vor.

 

Dass es an Sommertagen durch die Freibadnutzung,hrend Baumaßnahmen und Veranstaltungen zu höheren oder sogar der vollständigen Ausnutzung der vorhandenen Parkflächen kommen kann, ist nicht auszuschließen.

 

Wir werden die Situation daher weiter in unregelmäßigen Abständen beobachten. Mit der neuen Wohnbebauung wird eine erneute Betrachtung erfolgen. Sollten weitere Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum hinzukommen, ist die Zulässigkeit zur Anordnung von Bewohnerparkvorrechtenchstwahrscheinlich gegeben.

 

Aktualisierung 2024:

 

Zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Quartier wurden bekannterweise zwischenzeitlich die Georgiistraße und Plemnitzstraße zu gegenläufigen Einbahnstraßen erklärt. Verbunden mit dieser Änderung ist die Erwartung, dass sich das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs im Quartier verringert. Gegebenenfalls wirkt sich die veränderte Verkehrsführung durch die etwas unbequemere Erreichbarkeit für Einpendler auch positiv auf den ruhenden Verkehr aus. Wir werden die Situation weiterhin beobachten.

 

 

D o r f f

Dezernent I

     

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Mit den neugeschaffenen (vernünftigen) Einbahnstraßenregelungen in der Plemnitz- und Georgiistraße eröffnen sich auch Möglichkeiten zur Schaffung von Anwohnerparkplätze.

Wie viele Anwohnerparkplätze hat die Stadt in diesen Straßen jeweils vor einzurichten?

     

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07.08.2024

    

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